Dürfen Detektive Tonaufnahmen anfertigen? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Dürfen Detektive Tonaufnahmen anfertigen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Heim­li­che Auf­nah­men des nicht­öf­fent­lich gespro­che­nen Wor­tes sind nach § 201 StGB grund­sätz­lich straf­bar. Ein Auf­trag­ge­ber kann eine Detek­tei nicht dazu ermäch­ti­gen, Gesprä­che ande­rer Per­so­nen heim­lich abzu­hö­ren oder aufzuzeichnen.

Ton­auf­nah­men kom­men nur in eng begrenz­ten zuläs­si­gen Situa­tio­nen in Betracht, etwa mit wirk­sa­mer Ein­wil­li­gung aller Betei­lig­ten oder bei öffent­lich gespro­che­nen Äuße­run­gen unter Beach­tung wei­te­rer Rech­te. Für die nor­ma­le doku­men­tie­ren wir des­halb visu­el­le Wahr­neh­mun­gen und schrift­li­che Beob­ach­tun­gen, nicht heim­lich mit­ge­schnit­te­ne Gesprä­che. Bei Zwei­feln wird vor­ab recht­li­cher Rat eingeholt.