Observation und Beweise
Darf eine Detektei GPS-Tracker einsetzen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Der heimliche Einsatz eines GPS-Trackers ist rechtlich besonders sensibel und keinesfalls eine Standardmaßnahme. Er greift tief in Persönlichkeits- und Datenschutzrechte ein und kann straf- oder zivilrechtliche Folgen haben. Eigentum am Fahrzeug allein beantwortet die Zulässigkeit nicht.
Ein Einsatz wäre nur nach sehr sorgfältiger Prüfung eines konkreten Sachverhalts, einer tragfähigen Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit?Verhältnismäßigkeit: Eine Maßnahme muss für ein legitimes Ziel geeignet, erforderlich und im Verhältnis zur Beeinträchtigung betroffener Personen angemessen sein. denkbar. Häufig stehen mildere Methoden zur Verfügung. Die DD – Detektei Dudzus installiert deshalb keinen Tracker allein auf Wunsch oder aus Bequemlichkeit. Ausführlich behandeln wir das Thema im Beitrag GPS-Tracking: Recht, Technik und Grenzen.