Erhalte ich einen schriftlichen Ermittlungsbericht? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Erhalte ich einen schriftlichen Ermittlungsbericht?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja, wenn dies Bestand­teil des Auf­trags ist, erhal­ten Sie eine schrift­li­che Doku­men­ta­ti­on der rele­van­ten Fest­stel­lun­gen. Der Bericht ent­hält einen nach­voll­zieh­ba­ren zeit­li­chen Ablauf, die ein­ge­setz­ten Maß­nah­men und – soweit vor­han­den und zuläs­sig – zuge­ord­ne­te Bild- oder Dokumentenbelege.

Umfang und Form rich­ten sich nach dem Ver­wen­dungs­zweck. Für eine inter­ne Ent­schei­dung kann eine kom­pak­te Aus­wer­tung genü­gen; bei einem mög­li­chen Gerichts­ver­fah­ren ist eine beson­ders genaue Doku­men­ta­ti­on sinn­voll. Roh­da­ten wer­den nicht unge­prüft als Beweis über­ge­ben, son­dern fach­lich ein­ge­ord­net. Unbe­tei­lig­te Per­so­nen und nicht erfor­der­li­che Infor­ma­tio­nen wer­den nach Mög­lich­keit ausgespart.