Observation und Beweise
Erhalte ich einen schriftlichen Ermittlungsbericht?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja, wenn dies Bestandteil des Auftrags ist, erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation der relevanten Feststellungen. Der Bericht enthält einen nachvollziehbaren zeitlichen Ablauf, die eingesetzten Maßnahmen und – soweit vorhanden und zulässig – zugeordnete Bild- oder Dokumentenbelege.
Umfang und Form richten sich nach dem Verwendungszweck. Für eine interne Entscheidung kann eine kompakte Auswertung genügen; bei einem möglichen Gerichtsverfahren ist eine besonders genaue Dokumentation sinnvoll. Rohdaten werden nicht ungeprüft als Beweis übergeben, sondern fachlich eingeordnet. Unbeteiligte Personen und nicht erforderliche Informationen werden nach Möglichkeit ausgespart.