Kann ein Privatdetektiv als Zeuge vor Gericht auftreten? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Kann ein Privatdetektiv als Zeuge vor Gericht auftreten?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Ein Pri­vat­de­tek­tiv kann als Zeu­ge zu eige­nen Wahr­neh­mun­gen aus­sa­gen. Ent­schei­dend ist, dass er Tat­sa­chen prä­zi­se schil­dert, zwi­schen Beob­ach­tung und Bewer­tung unter­schei­det und auch auf Nach­fra­gen wider­spruchs­frei bleibt.

Ein sau­ber geführ­tes Ein­satz­pro­to­koll unter­stützt die Erin­ne­rung, ersetzt aber nicht die per­sön­li­che Aus­sa­ge. Ste­fan Dud­zus wur­de in sei­ner lan­gen Berufs­pra­xis nur sel­ten als Zeu­ge benö­tigt, weil aus­sa­ge­kräf­ti­ge Berich­te häu­fig bereits zur Klä­rung bei­tru­gen. Wenn eine Ladung erfolgt, besteht jedoch grund­sätz­lich die Pflicht, wahr­heits­ge­mäß aus­zu­sa­gen; ver­trau­li­che Auf­trags­in­for­ma­tio­nen sind dann im recht­lich erfor­der­li­chen Rah­men zu behandeln.