Observation und Beweise
Kann ein Privatdetektiv als Zeuge vor Gericht auftreten?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja. Ein Privatdetektiv kann als Zeuge zu eigenen Wahrnehmungen aussagen. Entscheidend ist, dass er Tatsachen präzise schildert, zwischen Beobachtung und Bewertung unterscheidet und auch auf Nachfragen widerspruchsfrei bleibt.
Ein sauber geführtes Einsatzprotokoll unterstützt die Erinnerung, ersetzt aber nicht die persönliche Aussage. Stefan Dudzus wurde in seiner langen Berufspraxis nur selten als Zeuge benötigt, weil aussagekräftige Berichte häufig bereits zur Klärung beitrugen. Wenn eine Ladung erfolgt, besteht jedoch grundsätzlich die Pflicht, wahrheitsgemäß auszusagen; vertrauliche Auftragsinformationen sind dann im rechtlich erforderlichen Rahmen zu behandeln.