Private Ermittlungen
Kann eine Detektei bei Unterhaltsangelegenheiten ermitteln?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja. Je nach Fall kann es um eine verfestigte Lebensgemeinschaft, tatsächliche Einkommensverhältnisse, verschleierte Erwerbstätigkeit oder einen unbekannten Wohnort gehen. Ermittlungen müssen sich auf rechtlich erhebliche Tatsachen beschränken.
Vor Beginn sollte geklärt werden, welche Feststellung für den Unterhaltsanspruch wirklich benötigt wird. Eine pauschale Ausforschung des Privatlebens ist unzulässig und wirtschaftlich sinnlos. Wir stimmen Ziel und Dokumentation möglichst mit der anwaltlichen Vertretung ab, damit Beobachtungen und Recherchen zum tatsächlichen Beweisthema passen.