Kann eine Detektei unbekannt verzogene Personen oder Schuldner ermitteln? – Detektei FAQ

Private Ermittlungen

Kann eine Detektei unbekannt verzogene Personen oder Schuldner ermitteln?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja, wenn ein nach­voll­zieh­ba­rer recht­li­cher oder wirt­schaft­li­cher Grund besteht. Eine aktu­el­le Anschrift kann etwa für die Zustel­lung, Voll­stre­ckung oder Durch­set­zung berech­tig­ter Ansprü­che benö­tigt wer­den. Grund­la­ge sind zuläs­si­ge Regis­ter­aus­künf­te, offe­ne Quel­len und wei­te­re recht­mä­ßi­ge Recherchen.

Eine Adress­ermitt­lung dient nicht dazu, Kon­takt­ver­bo­te zu umge­hen oder Per­so­nen gegen ihren erkenn­ba­ren Wil­len pri­vat auf­zu­su­chen. Auf­trag und Ver­wen­dungs­zweck wer­den des­halb vor­ab geprüft. Je bes­ser die Aus­gangs­da­ten – voll­stän­di­ger Name, frü­he­re Anschrift, Geburts­da­tum oder bekann­te Ver­bin­dun­gen –, des­to höher sind die rea­lis­ti­schen Erfolgsaussichten.