Wirtschaftsermittlungen
Kann eine Detektei Mitarbeiter bei Betrugsverdacht überwachen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Eine Überwachung kann bei einem konkreten, dokumentierten Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung zulässig sein. Sie muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Pauschale Kontrollen der gesamten Belegschaft oder Maßnahmen „auf Vorrat“ sind nicht vertretbar.
Vor dem Einsatz werden Verdachtsmomente, mildere Mittel, betroffener Personenkreis, Dauer und Dokumentation festgelegt. Datenschutz, § 26 BDSG, Arbeitsrecht und gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte sind zu beachten. Die rechtliche Prüfung sollte bei bedeutsamen Fällen mit der arbeitsrechtlichen Beratung des Unternehmens abgestimmt werden.