Unterstützt eine Detektei bei Diebstahl, Unterschlagung oder Spesenbetrug? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Unterstützt eine Detektei bei Diebstahl, Unterschlagung oder Spesenbetrug?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Bei kon­kre­ten Ver­dachts­mo­men­ten kön­nen betrieb­li­che Abläu­fe ana­ly­siert, offe­ne Quel­len geprüft, geplant und gesi­chert wer­den. Ziel ist die Zuord­nung tat­säch­li­cher Hand­lun­gen, nicht die Suche nach einem Sündenbock.

Inter­ne Unter­la­gen soll­ten zunächst recht­mä­ßig gesi­chert und Zugrif­fe doku­men­tiert wer­den. Bei Beschäf­tig­ten sind Daten­schutz und Arbeits­recht zu berück­sich­ti­gen. Pas­sen­de Leis­tungs­sei­ten sind Dieb­stahl durch Mit­ar­bei­ter und Spe­sen­be­trug und fal­sche Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung.