Wirtschaftsermittlungen
Können Geschäftspartner, Bewerber oder Unternehmen überprüft werden?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja, soweit ein konkreter legitimer Zweck besteht und nur rechtmäßig zugängliche beziehungsweise zulässig erhobene Daten verwendet werden. Bei Geschäftspartnern können Registerdaten, wirtschaftliche Verbindungen, öffentlich dokumentierte Tätigkeiten und Plausibilität von Angaben geprüft werden.
Bei Bewerbern ist besondere Zurückhaltung nötig. Recherchen müssen einen Bezug zur vorgesehenen Tätigkeit haben; private Social-Media-Inhalte oder unzulässige Merkmale dürfen nicht beliebig ausgewertet werden. Ein „kompletter Hintergrundcheck“ ohne Begrenzung ist mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Umfang und Informationsquellen werden deshalb vorab definiert.