Welche Hintergrundermittlungen sind in Deutschland erlaubt? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Welche Hintergrundermittlungen sind in Deutschland erlaubt?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Erlaubt kön­nen Recher­chen in öffent­li­chen Regis­tern, Unter­neh­mens­ver­öf­fent­li­chun­gen, Pres­se­quel­len, beruf­li­chen Pro­fi­len und wei­te­ren offen zugäng­li­chen Quel­len sein. Auch zuläs­si­ge Aus­künf­te und frei­wil­li­ge Gesprä­che kön­nen ein­be­zo­gen werden.

Umfang und Tie­fe müs­sen zum Zweck pas­sen. Geschütz­te Kon­ten, pri­va­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten oder Infor­ma­tio­nen aus rechts­wid­ri­gen Daten­lecks dür­fen nicht ein­fach genutzt wer­den. Bei Bewer­bern, Beschäf­tig­ten und beson­ders sen­si­blen Daten gel­ten erhöh­te Anfor­de­run­gen. Vor jeder Prü­fung legen wir fest, wel­che Tat­sa­chen benö­tigt wer­den und wel­che Quel­len dafür recht­mä­ßig in Betracht kommen.