Können beleidigende, verleumderische oder rufschädigende Veröffentlichungen dokumentiert werden? – Detektei FAQ

Digitale Ermittlungen und OSINT

Können beleidigende, verleumderische oder rufschädigende Veröffentlichungen dokumentiert werden?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Bei­trä­ge, Kom­men­ta­re, Pro­fi­le und Fund­stel­len kön­nen mit URL, Zeit­punkt, sicht­ba­rem Kon­text und wei­te­ren tech­ni­schen Anga­ben doku­men­tiert wer­den. Bei schnell lösch­ba­ren Inhal­ten ist eine zeit­na­he Siche­rung wichtig.

Die Detek­tei ent­schei­det nicht ver­bind­lich, ob eine Äuße­rung straf­bar oder zivil­recht­lich unzu­läs­sig ist. Die­se Bewer­tung gehört zur Rechts­be­ra­tung und gege­be­nen­falls zum Gericht. Wir kön­nen jedoch die tat­säch­li­che Ver­öf­fent­li­chung, Ver­brei­tungs­we­ge und offe­ne Hin­wei­se auf Ver­ant­wort­li­che struk­tu­riert fest­hal­ten. Bei aku­ten Dro­hun­gen soll­te unver­züg­lich die Poli­zei infor­miert werden.