Kann ich meine Anfrage zunächst vertraulich und unverbindlich stellen? – Detektei FAQ

Auswahl und Beauftragung

Kann ich meine Anfrage zunächst vertraulich und unverbindlich stellen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Eine ers­te Anfra­ge kön­nen Sie ver­trau­lich und unver­bind­lich stel­len. Beschrei­ben Sie zunächst nur so viel, wie für eine gro­be Ein­schät­zung erfor­der­lich ist. Wir behan­deln Ihre Anga­ben dis­kret und ver­wen­den sie aus­schließ­lich zur Prü­fung und Bear­bei­tung Ihres Anliegens.

Ein Ermitt­lungs­auf­trag beginnt erst nach einer aus­drück­li­chen Ver­ein­ba­rung. Vor­her bespre­chen wir Ziel, recht­li­chen Rah­men, Vor­ge­hen und Kos­ten. Falls wir erken­nen, dass eine gewünsch­te Maß­nah­me unzu­läs­sig wäre oder ein ande­rer Weg geeig­ne­ter erscheint, tei­len wir Ihnen das offen mit. Nut­zen Sie für sen­si­ble Anga­ben mög­lichst unser Kon­takt­for­mu­lar oder ein per­sön­li­ches bezie­hungs­wei­se tele­fo­ni­sches Gespräch statt öffent­li­cher Nachrichtendienste.