Auswahl und Beauftragung
Kann ich meine Anfrage zunächst vertraulich und unverbindlich stellen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja. Eine erste Anfrage können Sie vertraulich und unverbindlich stellen. Beschreiben Sie zunächst nur so viel, wie für eine grobe Einschätzung erforderlich ist. Wir behandeln Ihre Angaben diskret und verwenden sie ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ein Ermittlungsauftrag beginnt erst nach einer ausdrücklichen Vereinbarung. Vorher besprechen wir Ziel, rechtlichen Rahmen, Vorgehen und Kosten. Falls wir erkennen, dass eine gewünschte Maßnahme unzulässig wäre oder ein anderer Weg geeigneter erscheint, teilen wir Ihnen das offen mit. Nutzen Sie für sensible Angaben möglichst unser Kontaktformular oder ein persönliches beziehungsweise telefonisches Gespräch statt öffentlicher Nachrichtendienste.