Darf eine Detektei GPS-Tracker einsetzen? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Darf eine Detektei GPS-Tracker einsetzen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Der heim­li­che Ein­satz eines GPS-Tra­ckers ist recht­lich beson­ders sen­si­bel und kei­nes­falls eine Stan­dard­maß­nah­me. Er greift tief in Per­sön­lich­keits- und Daten­schutz­rech­te ein und kann straf- oder zivil­recht­li­che Fol­gen haben. Eigen­tum am Fahr­zeug allein beant­wor­tet die Zuläs­sig­keit nicht.

Ein Ein­satz wäre nur nach sehr sorg­fäl­ti­ger Prü­fung eines kon­kre­ten Sach­ver­halts, einer trag­fä­hi­gen Rechts­grund­la­ge, Erfor­der­lich­keit und denk­bar. Häu­fig ste­hen mil­de­re Metho­den zur Ver­fü­gung. Die DD – Detek­tei Dud­zus instal­liert des­halb kei­nen Tra­cker allein auf Wunsch oder aus Bequem­lich­keit. Aus­führ­lich behan­deln wir das The­ma im Bei­trag GPS-Track­ing: Recht, Tech­nik und Gren­zen.