Kann eine Detektei bei Unterhaltsangelegenheiten ermitteln? – Detektei FAQ

Private Ermittlungen

Kann eine Detektei bei Unterhaltsangelegenheiten ermitteln?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Je nach Fall kann es um eine ver­fes­tig­te Lebens­ge­mein­schaft, tat­säch­li­che Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se, ver­schlei­er­te Erwerbs­tä­tig­keit oder einen unbe­kann­ten Wohn­ort gehen. Ermitt­lun­gen müs­sen sich auf recht­lich erheb­li­che Tat­sa­chen beschränken.

Vor Beginn soll­te geklärt wer­den, wel­che Fest­stel­lung für den Unter­halts­an­spruch wirk­lich benö­tigt wird. Eine pau­scha­le Aus­for­schung des Pri­vat­le­bens ist unzu­läs­sig und wirt­schaft­lich sinn­los. Wir stim­men Ziel und Doku­men­ta­ti­on mög­lichst mit der anwalt­li­chen Ver­tre­tung ab, damit Beob­ach­tun­gen und Recher­chen zum tat­säch­li­chen Beweis­the­ma passen.