Observation und Beweise
Dürfen Detektive Tonaufnahmen anfertigen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Heimliche Aufnahmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes sind nach § 201 StGB grundsätzlich strafbar. Ein Auftraggeber kann eine Detektei nicht dazu ermächtigen, Gespräche anderer Personen heimlich abzuhören oder aufzuzeichnen.
Tonaufnahmen kommen nur in eng begrenzten zulässigen Situationen in Betracht, etwa mit wirksamer Einwilligung aller Beteiligten oder bei öffentlich gesprochenen Äußerungen unter Beachtung weiterer Rechte. Für die normale Observation?Observation: Planmäßige, zeitlich begrenzte Beobachtung von Personen, Orten oder Abläufen zur Klärung eines konkreten Sachverhalts. dokumentieren wir deshalb visuelle Wahrnehmungen und schriftliche Beobachtungen, nicht heimlich mitgeschnittene Gespräche. Bei Zweifeln wird vorab rechtlicher Rat eingeholt.