Dürfen Privatdetektive Personen fotografieren oder filmen? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Dürfen Privatdetektive Personen fotografieren oder filmen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Foto­gra­fien und Vide­os kön­nen zur Doku­men­ta­ti­on eines recht­mä­ßi­gen Ermitt­lungs­ziels zuläs­sig sein. Erfor­der­lich sind eine trag­fä­hi­ge Rechts­grund­la­ge, ein kon­kre­ter Zweck und eine Abwä­gung mit dem Recht am eige­nen Bild und den Per­sön­lich­keits­rech­ten der betrof­fe­nen Person.

Auf­nah­men in Woh­nun­gen, abge­schirm­ten Pri­vat­be­rei­chen oder von höchst­per­sön­li­chen Lebens­vor­gän­gen sind beson­ders pro­ble­ma­tisch und regel­mä­ßig unzu­läs­sig. Auch im öffent­li­chen Raum darf nicht gren­zen­los gefilmt wer­den. Wir beschrän­ken Auf­nah­men auf beweis­erheb­li­che Situa­tio­nen und ver­mei­den unnö­ti­ge Erfas­sung Unbe­tei­lig­ter. Ver­öf­fent­li­chung und Beweis­si­che­rung sind zudem recht­lich ver­schie­de­ne Vor­gän­ge; eine zuläs­si­ge Doku­men­ta­ti­on darf nicht auto­ma­tisch öffent­lich ver­brei­tet werden.