Digitale Ermittlungen und OSINT
Ermittelt die Detektei bei Cybercrime und Internetbetrug?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja, soweit private Ermittlungen sinnvoll und zulässig sind. Wir können digitale Spuren sichern, Profile und Domains prüfen, Zahlungs- und Kommunikationsverläufe strukturieren und öffentlich zugängliche Zusammenhänge recherchieren.
Bei laufenden Angriffen, Schadsoftware, Kontenübernahmen oder größeren Schäden müssen zusätzlich IT-Sicherheitsfachleute, Bank, Plattformbetreiber und Polizei eingeschaltet werden. Eine Detektei besitzt keine Befugnis, fremde Systeme zu durchsuchen oder Providerdaten zu erzwingen. Sie kann aber vorhandene Spuren geordnet aufbereiten und weitere Ermittlungsansätze entwickeln.