Ermittelt die Detektei bei Cybercrime und Internetbetrug? – Detektei FAQ

Digitale Ermittlungen und OSINT

Ermittelt die Detektei bei Cybercrime und Internetbetrug?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja, soweit pri­va­te Ermitt­lun­gen sinn­voll und zuläs­sig sind. Wir kön­nen digi­ta­le Spu­ren sichern, Pro­fi­le und Domains prü­fen, Zah­lungs- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­läu­fe struk­tu­rie­ren und öffent­lich zugäng­li­che Zusam­men­hän­ge recherchieren.

Bei lau­fen­den Angrif­fen, Schad­soft­ware, Kon­ten­über­nah­men oder grö­ße­ren Schä­den müs­sen zusätz­lich IT-Sicher­heits­fach­leu­te, Bank, Platt­form­be­trei­ber und Poli­zei ein­ge­schal­tet wer­den. Eine Detek­tei besitzt kei­ne Befug­nis, frem­de Sys­te­me zu durch­su­chen oder Pro­vi­der­da­ten zu erzwin­gen. Sie kann aber vor­han­de­ne Spu­ren geord­net auf­be­rei­ten und wei­te­re Ermitt­lungs­an­sät­ze entwickeln.