Private Ermittlungen
Welche Ermittlungen sind bei Kindeswohlgefährdung zulässig?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Zulässig können eng begrenzte Recherchen und Beobachtungen sein, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen und die Maßnahme dem Schutz des Kindes dient. Die Privatsphäre des Kindes und unbeteiligter Personen ist besonders zu schützen.
Eine Detektei ersetzt keine Gefahrenabwehr. Bei unmittelbarer Gefahr, Gewalt, Vernachlässigung oder einem vermissten Kind müssen unverzüglich Polizei, Jugendamt oder Notdienst eingeschaltet werden. Private Ermittlungen können ergänzend Tatsachen dokumentieren, dürfen behördliche Maßnahmen aber nicht behindern. Jede geplante Maßnahme wird deshalb besonders streng auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit?Verhältnismäßigkeit: Eine Maßnahme muss für ein legitimes Ziel geeignet, erforderlich und im Verhältnis zur Beeinträchtigung betroffener Personen angemessen sein. geprüft.