Können Geschäftspartner, Bewerber oder Unternehmen überprüft werden? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Können Geschäftspartner, Bewerber oder Unternehmen überprüft werden?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja, soweit ein kon­kre­ter legi­ti­mer Zweck besteht und nur recht­mä­ßig zugäng­li­che bezie­hungs­wei­se zuläs­sig erho­be­ne Daten ver­wen­det wer­den. Bei Geschäfts­part­nern kön­nen Regis­ter­da­ten, wirt­schaft­li­che Ver­bin­dun­gen, öffent­lich doku­men­tier­te Tätig­kei­ten und Plau­si­bi­li­tät von Anga­ben geprüft werden.

Bei Bewer­bern ist beson­de­re Zurück­hal­tung nötig. Recher­chen müs­sen einen Bezug zur vor­ge­se­he­nen Tätig­keit haben; pri­va­te Social-Media-Inhal­te oder unzu­läs­si­ge Merk­ma­le dür­fen nicht belie­big aus­ge­wer­tet wer­den. Ein „kom­plet­ter Hin­ter­grund­check“ ohne Begren­zung ist mit deut­schem Daten­schutz­recht nicht ver­ein­bar. Umfang und Infor­ma­ti­ons­quel­len wer­den des­halb vor­ab definiert.