Recht, Datenschutz und Befugnisse
Hat ein Privatdetektiv dieselben Rechte wie die Polizei?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Nein. Privatdetektive sind keine Polizeibeamten und verfügen nicht über hoheitliche Eingriffsbefugnisse. Sie dürfen keine Durchsuchungen anordnen, Personen vernehmen, Telekommunikation überwachen oder amtliche Register ohne entsprechende Zugangsgrundlage abfragen.
Eine Detektei arbeitet im privaten Auftrag und innerhalb des allgemeinen Rechtsrahmens. Sie kann Informationen aus zulässigen Quellen zusammentragen, Beobachtungen dokumentieren und Zeugen oder Auskunftspersonen freiwillig ansprechen. Bei Verdacht auf Straftaten kann es sinnvoll oder notwendig sein, Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Welche Stelle der richtige Ansprechpartner ist, hängt vom Sachverhalt ab.