Private Ermittlungen
Kann eine Detektei einen unbekannten Lebenspartner oder ein Zusammenleben nachweisen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Eine Detektei kann zulässige Anhaltspunkte für ein tatsächliches Zusammenleben dokumentieren, etwa wiederkehrende Aufenthalte, gemeinsame Alltagsabläufe oder nach außen erkennbare wirtschaftliche Verflechtungen. Ein einzelner Besuch beweist regelmäßig noch keine verfestigte Lebensgemeinschaft.
Welche Tatsachen rechtlich erheblich sind, entscheidet sich nach dem konkreten Verfahren. Deshalb werden Zeitraum und Beobachtungsziel sorgfältig geplant. Aufnahmen aus Wohnungen oder anderen geschützten Bereichen sind tabu. Die Ergebnisse werden sachlich dargestellt; die rechtliche Bewertung übernimmt die anwaltliche Vertretung beziehungsweise das Gericht.