Kann eine Detektei einen unbekannten Lebenspartner oder ein Zusammenleben nachweisen? – Detektei FAQ

Private Ermittlungen

Kann eine Detektei einen unbekannten Lebenspartner oder ein Zusammenleben nachweisen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Eine Detek­tei kann zuläs­si­ge Anhalts­punk­te für ein tat­säch­li­ches Zusam­men­le­ben doku­men­tie­ren, etwa wie­der­keh­ren­de Auf­ent­hal­te, gemein­sa­me All­tags­ab­läu­fe oder nach außen erkenn­ba­re wirt­schaft­li­che Ver­flech­tun­gen. Ein ein­zel­ner Besuch beweist regel­mä­ßig noch kei­ne ver­fes­tig­te Lebensgemeinschaft.

Wel­che Tat­sa­chen recht­lich erheb­lich sind, ent­schei­det sich nach dem kon­kre­ten Ver­fah­ren. Des­halb wer­den Zeit­raum und Beob­ach­tungs­ziel sorg­fäl­tig geplant. Auf­nah­men aus Woh­nun­gen oder ande­ren geschütz­ten Berei­chen sind tabu. Die Ergeb­nis­se wer­den sach­lich dar­ge­stellt; die recht­li­che Bewer­tung über­nimmt die anwalt­li­che Ver­tre­tung bezie­hungs­wei­se das Gericht.