Kann eine Detektei Lohnfortzahlungsbetrug oder vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufklären? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Kann eine Detektei Lohnfortzahlungsbetrug oder vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufklären?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja, wenn kon­kre­te Anhalts­punk­te dafür bestehen, dass eine Arbeits­un­fä­hig­keit nur vor­ge­täuscht wird oder gene­sungs­wid­ri­ges Ver­hal­ten einen erheb­li­chen Ver­dacht begrün­det. Eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung hat einen hohen Beweis­wert; blo­ße Ver­mu­tun­gen rei­chen nicht für ver­deck­te Maßnahmen.

Eine kann öffent­lich sicht­ba­re Akti­vi­tä­ten doku­men­tie­ren, bewer­tet aber kei­ne medi­zi­ni­sche Dia­gno­se. Maß­geb­lich ist, ob das beob­ach­te­te Ver­hal­ten mit den bekann­ten Umstän­den ver­ein­bar erscheint und für das arbeits­recht­li­che Beweis­the­ma rele­vant ist. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter Lohn­fort­zah­lungs­be­trug und Schwarz­ar­beit.