Kann eine Detektei Mitarbeiter bei Betrugsverdacht überwachen? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Kann eine Detektei Mitarbeiter bei Betrugsverdacht überwachen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Eine Über­wa­chung kann bei einem kon­kre­ten, doku­men­tier­ten Ver­dacht auf eine schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung zuläs­sig sein. Sie muss geeig­net, erfor­der­lich und ver­hält­nis­mä­ßig sein. Pau­scha­le Kon­trol­len der gesam­ten Beleg­schaft oder Maß­nah­men „auf Vor­rat“ sind nicht vertretbar.

Vor dem Ein­satz wer­den Ver­dachts­mo­men­te, mil­de­re Mit­tel, betrof­fe­ner Per­so­nen­kreis, Dau­er und Doku­men­ta­ti­on fest­ge­legt. Daten­schutz, § 26 BDSG, Arbeits­recht und gege­be­nen­falls Mit­be­stim­mungs­rech­te sind zu beach­ten. Die recht­li­che Prü­fung soll­te bei bedeut­sa­men Fäl­len mit der arbeits­recht­li­chen Bera­tung des Unter­neh­mens abge­stimmt werden.