Kann eine Observation kurzfristig verlängert oder abgebrochen werden? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Kann eine Observation kurzfristig verlängert oder abgebrochen werden?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Eine kann ver­län­gert wer­den, wenn eine rele­van­te Ent­wick­lung unmit­tel­bar bevor­steht und die Fort­set­zung recht­lich sowie wirt­schaft­lich ver­tret­bar bleibt. Dafür gel­ten die vor­her ver­ein­bar­ten Frei­ga­be- und Kostenregeln.

Eben­so kann ein Ein­satz abge­bro­chen wer­den, wenn das Ziel erreicht ist, die Beob­ach­tung erkenn­bar gewor­den ist, recht­li­che Gren­zen berührt wer­den oder kein sinn­vol­ler Erkennt­nis­ge­winn mehr zu erwar­ten ist. Die Ent­schei­dung wird doku­men­tiert und mit dem Auf­trag­ge­ber abge­stimmt, sofern die Situa­ti­on dies zulässt. Sicher­heit und Recht­mä­ßig­keit haben Vor­rang vor dem Wunsch, eine geplan­te Min­dest­dau­er „voll­zu­ma­chen“.