Auf welcher Rechtsgrundlage darf eine Detektei personenbezogene Daten verarbeiten? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Auf welcher Rechtsgrundlage darf eine Detektei personenbezogene Daten verarbeiten?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Die Rechts­grund­la­ge hängt vom Auf­trag ab. Häu­fig kommt bei pri­va­ten Ermitt­lun­gen ein nach Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be f  in Betracht. Bei Beschäf­tig­ten­da­ten kön­nen zusätz­lich die beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen des § 26 BDSG maß­geb­lich sein. Auch ver­trag­li­che Pflich­ten oder gesetz­li­che Ansprü­che kön­nen eine Rol­le spielen.

Eine Rechts­grund­la­ge ist kein Frei­brief. Das Inter­es­se des Auf­trag­ge­bers muss kon­kret, recht­mä­ßig und gegen die Rech­te der betrof­fe­nen Per­son abge­wo­gen wer­den. Zudem muss die Daten­er­he­bung geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen sein. Die­se Prü­fung wird vor Beginn doku­men­tiert und bei Ver­än­de­run­gen des Ein­sat­zes erneut bewertet.