Digitale Ermittlungen und OSINT
Können beleidigende, verleumderische oder rufschädigende Veröffentlichungen dokumentiert werden?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja. Beiträge, Kommentare, Profile und Fundstellen können mit URL, Zeitpunkt, sichtbarem Kontext und weiteren technischen Angaben dokumentiert werden. Bei schnell löschbaren Inhalten ist eine zeitnahe Sicherung wichtig.
Die Detektei entscheidet nicht verbindlich, ob eine Äußerung strafbar oder zivilrechtlich unzulässig ist. Diese Bewertung gehört zur Rechtsberatung und gegebenenfalls zum Gericht. Wir können jedoch die tatsächliche Veröffentlichung, Verbreitungswege und offene Hinweise auf Verantwortliche strukturiert festhalten. Bei akuten Drohungen sollte unverzüglich die Polizei informiert werden.