Sind Detektivberichte und Aufnahmen vor Gericht verwertbar? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Sind Detektivberichte und Aufnahmen vor Gericht verwertbar?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Detek­tiv­be­rich­te, Fotos und Zeu­gen­aus­sa­gen kön­nen in Gerichts­ver­fah­ren als die­nen. Ob ein Gericht sie berück­sich­tigt und wel­chen Beweis­wert es ihnen bei­misst, ent­schei­det es im Ein­zel­fall. Rechts­wid­rig erlang­te Infor­ma­tio­nen kön­nen unver­wert­bar sein oder wei­te­re recht­li­che Fol­gen auslösen.

Des­halb sind eine kon­kre­te Auf­trags­grund­la­ge, recht­mä­ßi­ge Erhe­bung und lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on wich­tig. Der schrift­li­che Bericht ersetzt nicht auto­ma­tisch die Aus­sa­ge des ein­ge­setz­ten Detek­tivs; häu­fig ist die per­sön­li­che Zeu­gen­aus­sa­ge das eigent­li­che Beweis­mit­tel. Wenn ein Ver­fah­ren abseh­bar ist, stim­men wir Beweis­the­ma und Vor­ge­hen mög­lichst früh mit der Rechts­ver­tre­tung ab.