Bei welchen Verdachtsfällen unterstützt eine Wirtschaftsdetektei? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Bei welchen Verdachtsfällen unterstützt eine Wirtschaftsdetektei?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Typi­sche Anläs­se sind Dieb­stahl, Unter­schla­gung, Spe­sen- und Abrech­nungs­be­trug, vor­ge­täusch­te Arbeits­un­fä­hig­keit, uner­laub­te Neben­tä­tig­keit, Kor­rup­ti­on, Wett­be­werbs­ver­stö­ße, Geheim­nis­ver­rat, Daten­ab­fluss, Ver­si­che­rungs­be­trug und auf­fäl­li­ge Geschäftspartner.

Ein all­ge­mei­nes Miss­trau­en genügt nicht für ein­griffs­in­ten­si­ve Maß­nah­men. Der Ver­dacht soll­te durch kon­kre­te Tat­sa­chen ein­ge­grenzt wer­den. Anschlie­ßend wird geprüft, wel­che inter­ne Klä­rung bereits mög­lich ist und ob exter­ne Ermitt­lun­gen erfor­der­lich sind. Ziel ist nicht eine mög­lichst brei­te Über­wa­chung, son­dern die belast­ba­re Klä­rung eines defi­nier­ten Sachverhalts.