Wirtschaftsermittlungen
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mitarbeiterüberwachung zulässig?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Erforderlich sind regelmäßig konkrete tatsächliche Anhaltspunkte, ein legitimer Zweck und eine Maßnahme, die auf den Verdacht begrenzt bleibt. Es muss geprüft werden, ob weniger eingriffsintensive Mittel ausreichen. Dauer, Personenkreis und Datenumfang dürfen nicht weiter gehen als nötig.
Bei Verdacht auf Straftaten im Beschäftigungsverhältnis ist insbesondere § 26 BDSG zu beachten. Zusätzlich können Betriebsverfassung, Tarif- und Arbeitsrecht relevant sein. Verdeckte Maßnahmen sind besonders streng zu prüfen. Eine gute Planung dokumentiert nicht nur das Ergebnis, sondern auch, weshalb der Einsatz vor Beginn als verhältnismäßig angesehen wurde.