Unter welchen Voraussetzungen können technische Hilfsmittel eingesetzt werden? – Detektei FAQ

Observation und Beweise

Unter welchen Voraussetzungen können technische Hilfsmittel eingesetzt werden?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Tech­ni­sche Hilfs­mit­tel dür­fen nur ein­ge­setzt wer­den, wenn ihr Zweck recht­mä­ßig, die Maß­nah­me geeig­net und erfor­der­lich sowie der Ein­griff ver­hält­nis­mä­ßig ist. Zusätz­lich müs­sen Daten­schutz, Eigen­tums­rech­te und mög­li­che straf­recht­li­che Ver­bo­te geprüft werden.

Zur zuläs­si­gen Doku­men­ta­ti­on kön­nen etwa Kame­ra­tech­nik, Zeit- und Orts­do­ku­men­ta­ti­on oder Werk­zeu­ge zur Siche­rung öffent­lich zugäng­li­cher digi­ta­ler Inhal­te die­nen. Abhör­tech­nik, unbe­fug­te Gerä­te­zu­grif­fe und pau­scha­les Stand­ort­track­ing sind dage­gen kei­ne nor­ma­len Detek­tiv­me­tho­den. Tech­nik ersetzt außer­dem nicht die fach­li­che Bewer­tung: Ein prä­zi­ser Daten­satz bleibt wert­los, wenn er rechts­wid­rig erho­ben oder falsch ein­ge­ord­net wurde.