Welche Befugnisse hat ein Privatdetektiv? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Welche Befugnisse hat ein Privatdetektiv?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Pri­vat­de­tek­ti­ve haben grund­sätz­lich nur die Rech­te, die auch ande­ren Pri­vat­per­so­nen zuste­hen. Sie dür­fen bei­spiels­wei­se öffent­lich zugäng­li­che Infor­ma­tio­nen recher­chie­ren, Beob­ach­tun­gen aus all­ge­mein zugäng­li­chen Berei­chen durch­füh­ren und frei­wil­li­ge Gesprä­che führen.

Sie dür­fen weder Woh­nun­gen durch­su­chen noch Tele­fo­ne abhö­ren, Men­schen fest­hal­ten oder behörd­li­che Daten­ban­ken nach Belie­ben nut­zen. Jede Daten­er­he­bung muss einen recht­mä­ßi­gen Zweck haben und ver­hält­nis­mä­ßig sein. Die eigent­li­che Fach­leis­tung besteht daher nicht in Son­der­rech­ten, son­dern dar­in, zuläs­si­ge Metho­den plan­voll zu kom­bi­nie­ren, Spu­ren kri­tisch zu bewer­ten und Ergeb­nis­se belast­bar zu dokumentieren.