Recht, Datenschutz und Befugnisse
Welche Befugnisse hat ein Privatdetektiv?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Privatdetektive haben grundsätzlich nur die Rechte, die auch anderen Privatpersonen zustehen. Sie dürfen beispielsweise öffentlich zugängliche Informationen recherchieren, Beobachtungen aus allgemein zugänglichen Bereichen durchführen und freiwillige Gespräche führen.
Sie dürfen weder Wohnungen durchsuchen noch Telefone abhören, Menschen festhalten oder behördliche Datenbanken nach Belieben nutzen. Jede Datenerhebung muss einen rechtmäßigen Zweck haben und verhältnismäßig sein. Die eigentliche Fachleistung besteht daher nicht in Sonderrechten, sondern darin, zulässige Methoden planvoll zu kombinieren, Spuren kritisch zu bewerten und Ergebnisse belastbar zu dokumentieren.