Welche Datenschutzbestimmungen gelten für Detekteien? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Welche Datenschutzbestimmungen gelten für Detekteien?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Für Detek­tei­en gel­ten ins­be­son­de­re die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz. dür­fen nur für einen fest­ge­leg­ten recht­mä­ßi­gen Zweck und in dem Umfang ver­ar­bei­tet wer­den, der dafür erfor­der­lich ist. Hin­zu kom­men Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, Doku­men­ta­ti­on, Lösch­kon­zep­te und der Schutz vor unbe­fug­tem Zugriff.

Bei Beschäf­tig­ten­da­ten sind die Anfor­de­run­gen beson­ders streng. Vor einem Auf­trag prü­fen wir daher Rechts­grund­la­ge, , mil­de­re Mit­tel und . Unse­re aus­führ­li­chen Hin­wei­se zur Ver­ar­bei­tung Ihrer eige­nen Daten fin­den Sie in der Daten­schutz­er­klä­rung. Sie ersetzt nicht die geson­der­te Prü­fung der Ermittlungsmaßnahme.