Werden Detektivkosten vom Gegner erstattet? – Detektei FAQ

Kosten und Abrechnung

Werden Detektivkosten vom Gegner erstattet?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Detek­tiv­kos­ten kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erstat­tungs­fä­hig sein, wer­den aber nicht auto­ma­tisch vom Geg­ner über­nom­men. Es kommt auf den kon­kre­ten Anlass, die Not­wen­dig­keit, die und den Zusam­men­hang mit der Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung an.

Je nach Fall kann ein mate­ri­ell-recht­li­cher Scha­dens­er­satz­an­spruch oder eine pro­zes­sua­le Kos­ten­er­stat­tung in Betracht kom­men. Dar­über ent­schei­det im Streit­fall das zustän­di­ge Gericht, nicht die Detek­tei. Wenn eine spä­te­re Erstat­tung wich­tig ist, soll­te der Ermitt­lungs­auf­trag mög­lichst früh mit der anwalt­li­chen Ver­tre­tung abge­stimmt und der Auf­wand genau doku­men­tiert werden.