Kann eine Detektei Wettbewerbsverstöße untersuchen? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Kann eine Detektei Wettbewerbsverstöße untersuchen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja. Unter­sucht wer­den kön­nen etwa uner­laub­te Kon­kur­renz­tä­tig­keit, Abwer­bung, Geheim­nis­ver­rat, Mar­ken- und Pro­dukt­pi­ra­te­rie oder Ver­stö­ße gegen ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bo­te. Der genaue Auf­trag soll­te auf die recht­lich erheb­li­che Hand­lung aus­ge­rich­tet sein.

Mög­lich sind Recher­chen in offe­nen Quel­len, Test­kon­tak­te unter zuläs­si­gen Bedin­gun­gen, Umfeld­prü­fun­gen und . Täu­schung, Daten­zu­griff und Beweis­si­che­rung müs­sen recht­lich sau­ber geplant wer­den. Eine früh­zei­ti­ge Abstim­mung mit der Rechts­ver­tre­tung hilft, unnö­ti­ge Ermitt­lun­gen zu ver­mei­den. Nähe­res erläu­tern wir unter Wett­be­werbs­ver­stö­ße im Arbeits­recht.