Wirtschaftsermittlungen
Kann eine Detektei Wettbewerbsverstöße untersuchen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja. Untersucht werden können etwa unerlaubte Konkurrenztätigkeit, Abwerbung, Geheimnisverrat, Marken- und Produktpiraterie oder Verstöße gegen vertragliche Wettbewerbsverbote. Der genaue Auftrag sollte auf die rechtlich erhebliche Handlung ausgerichtet sein.
Möglich sind Recherchen in offenen Quellen, Testkontakte unter zulässigen Bedingungen, Umfeldprüfungen und Observationen?Observation: Planmäßige, zeitlich begrenzte Beobachtung von Personen, Orten oder Abläufen zur Klärung eines konkreten Sachverhalts.. Täuschung, Datenzugriff und Beweissicherung müssen rechtlich sauber geplant werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Rechtsvertretung hilft, unnötige Ermittlungen zu vermeiden. Näheres erläutern wir unter Wettbewerbsverstöße im Arbeitsrecht.