Wie werden Hinweisgeber und interne Quellen geschützt? – Detektei FAQ

Wirtschaftsermittlungen

Wie werden Hinweisgeber und interne Quellen geschützt?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Iden­ti­tät und Infor­ma­tio­nen wer­den nur einem mög­lichst klei­nen, fest­ge­leg­ten Per­so­nen­kreis zugäng­lich gemacht. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge, Doku­men­ta­ti­on und Wei­ter­ga­be wer­den so orga­ni­siert, dass unnö­ti­ge Rück­schlüs­se ver­mie­den werden.

Abso­lu­te Anony­mi­tät kann nicht in jeder Lage garan­tiert wer­den, etwa wenn gesetz­li­che Pflich­ten, gericht­li­che Ver­fah­ren oder Ver­tei­di­gungs­rech­te eine Offen­le­gung erfor­dern. Des­halb erklä­ren wir Hin­weis­ge­bern und Auf­trag­ge­bern früh­zei­tig die rea­lis­ti­schen Gren­zen. Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz und betrieb­li­che Mel­de­we­ge kön­nen zusätz­lich rele­vant sein; eine Detek­tei ersetzt kei­ne recht­li­che Bera­tung zur Meldestelle.