Arbeitet die Detektei mit Rechtsanwälten, Unternehmen und Behörden zusammen? – Detektei FAQ

Auswahl und Beauftragung

Arbeitet die Detektei mit Rechtsanwälten, Unternehmen und Behörden zusammen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ja, soweit dies für den Auf­trag erfor­der­lich und recht­lich zuläs­sig ist. Bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ist eine früh­zei­ti­ge Abstim­mung mit der beauf­trag­ten Rechts­an­wäl­tin oder dem Rechts­an­walt häu­fig sinn­voll. Dadurch kön­nen Ermitt­lungs­ziel, Beweis­the­ma und Doku­men­ta­ti­on auf das Ver­fah­ren aus­ge­rich­tet werden.

Unter­neh­men unter­stüt­zen wir etwa bei inter­nen Unter­su­chun­gen und kon­kre­ten Ver­dachts­fäl­len. Behör­den erhal­ten Infor­ma­tio­nen nicht auto­ma­tisch, son­dern nur mit Ein­wil­li­gung, auf einer gesetz­li­chen Grund­la­ge oder wenn eine gesetz­li­che Pflicht besteht. Eine Detek­tei ersetzt weder Poli­zei noch Staats­an­walt­schaft. Sie kann aber Sach­ver­hal­te auf­klä­ren, Bewei­se sichern und Ergeb­nis­se so doku­men­tie­ren, dass Auf­trag­ge­ber und ihre Rechts­ver­tre­tung damit wei­ter­ar­bei­ten können.