Wollen Sie Schwarzarbeit beweisen? Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug von Mitarbeitern?
Fällt es Ihnen schwer, Schwarzarbeit beweisen zu können? Haben Sie schon darüber nachgedacht, den betreffenden Mitarbeiter auszuspionieren? Indem Sie bspw. irgendwo in seiner Nähe eine Spionage App installieren? Tun Sie es nicht. Sie könnten sich selbst strafbar machen. Lassen Sie uns die Arbeit erledigen. Schwarzarbeiter zu überführen ist unser täglich Brot.
Vielleicht erkennen Sie sich als Geschäftsführer u.a. in dem Beispiel zu Lohnfortzahlungsbetrug wieder?
Gerne können Sie uns auch jetzt gleich kontaktieren. Unsere Wirtschaftsdetektei Berlin hilft Ihnen ganz unverbindlich per Kontaktformular oder direkt unter der
kostenlosen Telefonnummer 0800 030 11 00.
Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar.
Übrigens: Vorbesprechungen sind in unserer Wirtschaftsdetektei grundsätzlich kostenlos. Lesen Sie mehr zu “Was kostet ein Detektiv” in unseren FAQs.
Ein Beispiel für Schwarzarbeit und Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall
Im Falle, dass man einem oder mehreren Mitarbeitern Schwarzarbeit beweisen kann, droht ihm die fristlose Kündigung. Schwarzarbeit und dem damit verbundenen Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist eine immer häufiger auftretende illegale Beschäftigungsform.
Davon abzugrenzen ist die unerlaubte Nebentätigkeit. Wann Nebentätigkeit erlaubt ist und was z.B. bei einer Nebentätigkeitsvereinbarung im Arbeitsvertrag zu beachten ist, erfahren Sie auf der Seite unerlaubte Nebentätigkeit.
Unter Schwarzarbeit hingegen versteht das Strafrecht jeden Verstoß gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Mehr dazu finden Sie u.a. in den Arbeitsrechten.
Dieses illegale Arbeiten während der Krankschreibung hat gleich mehrere Straftatbestände zur Folge: Neben der Steuerhinterziehung sowie Verkürzung etwaiger Sozialabgaben wird der Arbeitgeber betrogen, weil er durch die vorgetäuschte Krankheit zu ungerechtfertigter Lohnfortzahlungen verpflichtet ist.
Bei diesem Sozialleistungsbetrug kassiert der Arbeitnehmer gleich zweimal ab. Wird die Schwarzarbeit bewiesen, droht die fristlose Kündigung – zurecht wie wir von der Wirtschaftsdetektei DD – Detektei Dudzus in Berlin meinen.
Wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen? Unser Wirtschaftsdetektiv ermittelt.
In dem hier vorliegenden Fallbeispiel hatte Joachim H. immer wieder eine Erkrankung an der Wirbelsäule angegeben, die ihn zu längeren Krankschreibungen veranlasste.
Durch einen Zufall erfuhr der Arbeitgeber, eine große Autoreparaturwerkstatt, wie sein Mitarbeiter bei einem Kfz-Ersatzteilhändler Teile für eine Autoreparatur einkaufte. Der Arbeitgeber schöpfte sofort Verdacht: sein Mitarbeiter verrichtete nebenbei Schwarzarbeit irgendwo anders. Die Gefälligkeitskrankschreibung sollte einen notorischen Blaumacher decken.
Vor dem Hintergrund des konkreten Verdachts auf illegale Beschäftigung des Arbeitnehmers während der Krankschreibung und dem begangenen Lohnfortzahlungsbetrug zu Lasten der Firma, beauftragte der Geschäftsführer der Kfz-Firma unsere Wirtschaftsdetektei Berlin Tempelhof mit der Observierung, um die Schwarzarbeit nachzuweisen.
Ein Foto des Mitarbeiters – aufgenommen bei der letzten Weihnachtsfeier – erleichterte unserem Detektiv für Schwarzarbeit die Identifizierung.
Der einmalige Beweis vor Gericht reicht nicht aus
Die angesetzte Observation auf den mutmaßlichen Blaumacher Joachim H. führte bereits am ersten Tag zu einem Teilerfolg: Der Kfz.-Mechaniker konnte bei der Abholung von Ersatzteilen und bis zum Eintreffen in der kleinen Hinterhof-Werkstatt beobachtet werden.
Nun musste noch der Umfang der Schwarzarbeit dokumentiert werden. Gerade in diesem Bereich haben wir häufig feststellen müssen, das Arbeitsgerichte sich mit dem einmaligem Nachweis der Schwarzarbeit nicht zufrieden geben. Eine gewisse Kontinuität der Schwarzarbeit muss erwiesen werden.
Wir lösten daher eigene kleine Reparaturaufträge in dieser Hinterhofwerkstatt aus. In diesem Zusammenhang konnte Joachim H. bei der Erledigung der illegalen Arbeiten von unserem Wirtschaftsdetektiv beobachtet und fotografiert werden. (Anmerkung: Das hier gezeigte Foto ist ein Original von der Observation in Berlin)
Schwarz arbeiten zieht sofortige Kündigung nach sich
Durch beiläufige geführte Gespräche der Ermittler mit dem Blaumacher konnte weiter nachgewiesen werden, dass der betrügerische Mitarbeiter bereits seit zwei Jahren nebenbei dort Schwarzarbeit durchgeführt hatte.
Nach einer Woche Ermittlungstätigkeit durch unsere Wirtschaftsdetektei stellten wir unseren Abschlussbericht samt Fotodokumentation zusammen.
Der Chef und Auftraggeber machte nicht viel Federlesens mit seinem Mitarbeiter. Noch am selben Abend begleiteten wir den Geschäftsführer zur Wohnung des Joachim H. Wir konfrontierten ihn mit den Beweisen für seine Schwarzarbeit.
Anschließend wurde ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten, der das Arbeitsverhältnis sofort beendete. Ein kleiner Hinweis auf die möglichen straf- und steuerlichen Konsequenzen des Sozialleistungsbetrugs durch den Blaumacher, motivierten den Mechaniker zur Unterschrift. Er hatte kein Interesse daran, dass seine Schwarzarbeit beim Finanzamt aktenkundig oder die Gefälligkeitskrankschreibungen bei der Krankenkasse bekannt wurden.
Nachforschung, ob Schwarzarbeit vorliegt.
Noch nicht überzeugt, wie wir arbeiten? Dann lesen Sie sich doch noch das folgende Fallbeispiel einer Malerfirma durch, die ebenfalls den Verdacht auf Sozialleistungsbetrug hatte.
Bundesdatenschutzgesetz und Mitarbeiterüberwachung
Mit Urteil vom 29. Juli 2017 hat das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 597/16) die Überwachung eines Mitarbeiters durch Detektive zulässig erklärt. Der Einsatz eines Detektiven durch den Arbeitgeber bei begründeten Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ist datenschutzkonform. Bei diesem Fall handelte es sich ebenfalls um einen Faulkrank geschriebenen Sozialleistungsbetrüger, der in einem in Unternehmen seiner Kinder, welches auch noch in Konkurrenz seines Arbeitgebers stand, schwarz mitarbeitete. Es erfolgte die Kündigung nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Wenn Sie noch Zweifel haben, ob bei einem oder mehreren Ihrer Mitarbeiter Schwarzarbeit leistet, dann können wir Ihnen im Rahmen unserer Nachforschung helfen. Natürlich können wir Ihnen auch bei anderen Mitarbeiterdelikten Unterstützung anbieten, wie z.B. bei Spesenbetrug. Rufen Sie uns einfach unverbindlich jetzt an: Telefon 0800 030 1100