Ber­li­ner Detek­tei klärt Lohn­fort­zah­lungs­be­trug auf

Nachrichten der Detektei Dudzus aus Berlin
Faulkrank Blaumacher Lohnfortzahlungsbetrug

Lohn­fort­zah­lungs­be­trug wird durch Detek­tei in Ber­lin aufgeklärt

Eine Maler­fir­ma aus Ber­lin Schö­ne­berg kon­tak­tier­te unse­re Detek­tei wegen eines mög­li­chen Lohn­fort­zah­lungs­be­trugs wäh­rend der Krank­schrei­bung. Der Inha­ber hat­te den Ver­dacht, dass ein Arbeit­neh­mer „Faul­krank“ sei, d.h. sei­ne Krank­hei­ten immer wie­der vor­täu­sche und jeweils eine Gefäl­lig­keits­krank­schrei­bung ein­rei­che. Die­ser Mit­ar­bei­ter war erst seit 18 Mona­ten im Betrieb beschäf­tigt, aber seit Ablauf sei­ner sechs­mo­na­ti­gen Pro­be­zeit hat­te der aus Ost­eu­ro­pa stam­men­de Maler­ge­sel­le offen­sicht­lich einen „Wan­der­ba­zil­lus“. Immer wie­der schrie­ben ihn ver­schie­de­nen Ärz­te mit den unter­schied­lichs­ten Dia­gno­sen krank. Unser Kun­de war immer wie­der aufs Neue ver­pflich­tet, die Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall zu leis­ten. Soll­ten unse­re Detek­ti­ve es schon wie­der mit einem Blau­ma­cher zu tun haben?

Lebens­stil grö­ßer als Ein­kom­men erlaubt

Büroleiterin übergibt Personalakte an DetektivWir erhiel­ten neben den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auch den Lebens­lauf die­ses mut­maß­li­chen Blau­ma­chers für eine gründ­li­che Back­ground Recher­che. Gleich­zei­tig wur­de eine Obser­va­ti­on zu der Ziel­per­son ange­setzt, da Kol­le­gen berich­te­ten, dass die Ziel­per­son einen grö­ße­ren Lebens­stil pflegt, als es ihm nach sei­nem Ein­kom­men mög­lich sein dürf­te. Der Ver­dacht einer uner­laub­ten Neben­be­schäf­ti­gung war daher naheliegend.

Ber­li­ner Detek­ti­ve neh­men die Obser­va­ti­on zum Lohn­fort­zah­lungs­be­trug auf

Bereits am nächs­ten Tag began­nen wir die Obser­va­ti­on mit zwei Ein­satz­fahr­zeu­gen und drei Detek­ti­ven. An der Wohn­an­schrift der Ziel­per­son in Ber­lin im Bezirk Tem­pel­hof-Schö­ne­berg bezo­gen wir Pos­ten. Inner­halb der ers­ten zwei Stun­den erschien unse­re Ziel­per­son und zu unse­rem Leid­we­sen benut­ze sie einen Fahr­rad. Sei­ne Hüf­te war wohl doch nicht so kaputt wie er behau­te hat­te. Wir beschat­te­ten ihn zunächst bis zum S‑Bahnhof Inns­bru­cker Platz. Mit sei­nem Fahr­rad bestieg den Zug. Ein Detek­tiv folg­te dem Maler­ge­sel­len im Zug, wäh­rend die Ein­satz­fahr­zeug mit den Detek­ti­ven par­al­lel folg­ten. Das war für die Fahr­zeu­ge gar nicht leicht, da im Ber­li­ner Berufs­ver­kehr der öffent­li­che Nah­ver­kehr meist viel schnel­ler ist, als das Auto.

Letzt­end­lich muss­ten wir die Ver­fol­gung dann abbre­chen, weil wir mit den Fahr­zeu­gen hoff­nungs­los im Ver­kehr steck­ten geblie­ben waren. Wir war­te­ten auf das Beob­ach­tungs­er­geb­nis des drit­ten Detek­tivs. Die­ser Ermitt­ler konn­te der Ziel­per­son bis zum Bahn­hof Rönt­gen­tal im Kreis Bar­nim fol­gen. Da er aber kein eige­nes Fahr­rad mit­führ­te und auch weil kein Taxi dort sofort ver­füg­bar am Bahn­hof stand, war dort die Ver­fol­gung der faul­kran­ken Ziel­per­son beendet.

Erfolg­rei­che Obser­va­ti­on durch Ber­li­ner Detektive

Detektive erwarten in Panketal OT Zerpernik am Bahnhof Röntgental einen Schwarzarbeiter
Betek­ti­ve beob­ach­ten den Bahn­hof Rönt­gen­tal und war­ten auf die Ankunft des Schwarzarbeiters

Am zwei­ten Tag der Obser­va­ti­on posi­tio­nier­ten wir einen Detek­tiv mit Fahr­rad und einen mit Fahr­zeug an der Wohn­an­schrift und eine drit­te Detek­ti­vin am Bahn­hof Rönt­gen­tal. Bereits um kurz nach 06:00 Uhr ver­ließ unse­re Ziel­per­son sei­ne Woh­nung und beweg­te sich wie am Vor­tag zum Bahn­hof Inns­bru­cker Platz. Unser Detek­tiv folg­te der Ziel­per­son, set­ze sich aber in einen ande­ren Wagon. Tele­fo­nisch mit einer Kon­fe­renz­schal­tung wur­den die ande­ren Detek­ti­ve über die Bewe­gun­gen der Ziel­per­son infor­miert. Als deut­lich wur­de, dass die Ziel­per­son wie am Vor­tag in den Zug der Linie S2 Umstieg, wur­de das Ein­satz­fahr­zeug von der Ver­fol­gung abge­zo­gen um Kos­ten zu sparen.

Nach etwas über einer Stun­de Fahrt­zeit kam unse­re Ziel­per­son am Bahn­hof Rönt­gen­tal an, wo sich unse­re bei­den Detek­ti­ve tra­fen und die wei­te­re Ver­fol­gung auf dem Fahr­rad gemein­sam fortsetzen.

Nach ca. wei­te­ren 15 Minu­ten uner­kann­ter Beschat­tung, konn­ten die Detek­ti­ve beob­ach­ten, wie die Ziel­per­son eine Bau­stel­le eines älte­ren Gene­ra­tio­nen­hau­ses betrat. Er stell­te sein Fahr­rad ab und begrüß­te anwe­sen­de Bau­ar­bei­ter. Danach begab er sich in einen Bau­con­tai­ner. Nach weni­gen Minu­ten erschien unser „kran­ker“ Maler­ge­sel­le in Arbeits­klei­dung und ent­zog sich zunächst unse­ren Blicken.

Dem auf­ge­stell­ten Bau­schild konn­ten die bau­aus­füh­ren­de Fir­ma und den Bau­her­ren entnehmen.

Recher­chen über die Bau­fir­ma führ­ten uns zu der Web­sei­te eines Bau­un­ter­neh­mens, die in Ber­lin Wil­mers­dorf ansäs­sig war. Wir konn­ten dort in Erfah­rung brin­gen, dass eine Mit­ar­bei­te­rin in der Buch­hal­tungs­ab­tei­lung den sel­ben sehr sel­te­nen bul­ga­ri­schen Nach­na­men wie unse­re Ziel­per­son trug. Zuerst dach­ten die Ber­li­ner Detek­ti­ve, dass es sich um die Ehe­frau unse­rer Ziel­per­son han­deln könn­te, aber es stel­le sich spä­ter her­aus, dass es sei­ne Schwes­ter war.

Heim­li­che Video­über­wa­chung sen­det Live-Bil­der der Schwarzarbeit

Wir order­ten ein getarn­tes Fahr­zeug, wel­che mit einer Video­über­wa­chungs­an­la­ge aus­ge­stat­tet vor der Bau­stel­le in Posi­ti­on gebracht wur­de. Durch die im Fahr­zeug ver­deckt instal­lier­te Video­ka­me­ra war es uns nun mög­lich, die Ziel­per­son auf der Bau­stel­le zu über­wa­chen, ohne stun­den­lang vor “der Tür” her­um­zu­hän­gen und auf­zu­fal­len. Die Video­ka­me­ra über­trug das Live-Bild in unser Obser­va­ti­ons­fahr­zeug  und zeich­net par­al­lel hoch­auf­lö­send auf einer Daten­kar­te immer dann mit, wenn wir den Aus­lö­ser betä­tig­ten. So ent­sprach die Obser­va­ti­on auch den neu­es­ten Daten­schutz­vor­schrif­ten und der DSGVO.

Wir infor­mier­ten unse­ren Man­dan­ten umge­hend von unse­ren Erkennt­nis­sen. Die­ser bat uns, die Obser­va­ti­on so aus der Fer­ne bis zum Ende der Woche fort­zu­set­zen. Par­al­lel dazu setz­ten wir uns mit den Fir­men in Ver­bin­dung, bei den unse­re Ziel­per­son laut Lebens­lauf zuvor tätig gewe­sen war.

Recher­chen bei ehe­ma­li­gen Arbeitgebern

Die jewei­li­gen Per­so­nal­chefs waren zunächst sehr zuge­knöpft und äußerst zurück­hal­tend mit Aus­künf­ten. Als unser Ermitt­ler mit Erlaub­nis unse­res Kun­den die Auf­lis­tung der aktu­el­len Fehl­zei­ten vor­leg­te und auch ers­te Fotos unse­rer Über­wa­chung zeig­te, wur­den die Ex-Arbeit­ge­ber gesprä­chig. Wir erhiel­ten fast aus­nahms­los von allen Arbeit­ge­bern die Fehl­zei­ten unse­rer Ziel­per­son. Wir muss­ten fest­stel­len, dass sich bei allen Bau­fir­men der letz­ten 10 Jah­re ein ähn­li­ches „Krank­heits­bild“ zeigte.

Nach Abschluss unse­rer Maß­nah­men fer­tig­ten wir unse­ren Tätig­keits­be­richt an und füg­ten die Fotos und Video­se­quen­zen bei.

Unser Auf­trag­ge­ber bedank­te sich bei unse­ren Detek­ti­ven für die her­vor­ra­gen­de Arbeit und die gerichts­ver­wert­ba­ren Bewei­se für den hier nach­ge­wie­se­nen Lohn­fort­zah­lungs­be­trug. Danach infor­mier­te unser Man­dant die Kran­ken­kas­se des Arbeit­neh­mers, den Gewer­be­au­ßen­dienst und den Zoll (Abtei­lung Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit), die für die Bekämp­fung von Schwarz­ar­beit und ille­ga­ler Beschäf­ti­gung zustän­dig sind.

Frist­lo­se und hilfs­wei­se frist­ge­mä­ße Kün­di­gung wegen Lohnfortzahlungsbetrugs

Außer­dem erhielt der „Blau­ma­cher“ noch am sel­ben Tag die frist­lo­se und hilfs­wei­se auch die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung. Er ver­such­te sich spä­ter vor dem Arbeits­ge­richt ver­geb­lich gegen die frist­lo­se Kün­di­gung zu weh­ren. Viel­mehr wur­den unse­rem Kun­den Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zuge­spro­chen. In einem wei­te­ren spä­te­ren Straf­ver­fah­ren wegen des Lohn­fort­zah­lungs­be­tru­ges wur­de der Arbeit­neh­mer zu 80 Tagen Geld­stra­fe verurteilt.

Was kos­tet ein Detek­tiv für Lohnfortzahlungsbetrug?

Die Fra­ge nach den Kos­ten einer Wirt­schafts­de­tek­tei um Lohn­fort­zah­lungs­be­trug auf­zu­de­cken ist lei­der viel­schich­tig und nicht pau­schal zu beant­wor­ten. Sie hängt neben dem kon­kre­ten Fall von vie­len ver­schie­de­nen Kri­te­ri­en ab. Mehr dazu erfah­ren Sie auf unse­ren FAQs.

Aller­dings ist die Vor­be­spre­chung grund­sätz­lich kos­ten­los und für Sie unver­bind­lich. Wie erör­tern mit Ihnen, wel­che Mög­lich­kei­ten sich Ihnen durch uns bie­ten und loten die erfolg­ver­spre­chends­te Tak­tik aus.

Als seriö­se Detek­tei klä­ren wir auch die Fra­ge, ob sich der Ein­satz eines Pri­vat­de­tek­tivs für Lohn­fort­zah­lungs­be­trug für Sie lohnt. Gege­be­nen­falls raten wir Ihnen dann zu ande­ren Mög­lich­kei­ten, um Ihren Arbeit­neh­mer kos­ten­güns­tig loszuwerden.

Neu­gie­rig gewor­den? Dann rufen Sie uns doch ein­fach an. Es kos­tet nichts. Tele­fon: 0800 030 11 00. Oder stel­len Sie eine unver­bind­li­che Kon­takt­an­fra­ge.

Schwarzarbeit und Gefälligkeitskrankschreibung ist Sozialbetrug (Krankenkasse) oder Lohnfortzahlungsbetrug (Arbeitgeber)

Ein Bei­spiel für Lohn­fort­zah­lungs­be­trug fin­den Sie auch auf unse­ren Sei­ten für Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät: Sie­he Schwarz­ar­beit bewei­sen. Ein Bei­spiel für Lohn­fort­zah­lungs­be­trug im Krankenstand

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