FAQs Short­codes

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Nor­mal

Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.

Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.

Erfolg oder Misserfolg - in beiden fällen laufen die Tränen
Erfolg ist immer eine Fra­ge der Perspektive.

Gibt es für den Detek­tiv­ein­satz eine Erfolgsgarantie?

Was bedeu­tet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?

Für eine miss­traui­sche Ehe­frau ist es viel­leicht ein Erfolg, wenn der Detek­tiv den Ehe­part­ner beim Fremd­ge­hen erwischt – für eine ande­re ist der Erfolg viel­leicht gera­de, wenn die Detek­tei fest­stellt, dass der Part­ner /​ die Part­ne­rin treu ist.

Ein Arbeit­ge­ber hegt den kon­kre­ten Ver­dacht, dass sein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lie­ber am Strand in der Son­ne liegt, als sei­ne Kun­den auf­zu­su­chen. Wenn er ihn unbe­dingt los wer­den will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeits­zeit­be­trug nach­wei­sen kann. Ein ande­rer Chef ist jedoch hoch­zu­frie­den, wenn er erfährt, dass sein Mit­ar­bei­ter flei­ßig sei­ne Kun­den­ter­mi­ne wahrnimmt.

Erfolg ist subjektiv

Der Erfolg eines Detek­tiv­ein­sat­zes hängt von der Per­spek­ti­ve unse­res Man­dan­ten ab. Als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei wer­den wir nur Tat­sa­chen objek­tiv berich­ten, nichts hin­zu­fü­gen oder weg­las­sen. Wir ver­ste­hen die viel­fäl­ti­gen Pro­ble­me unse­rer Man­dan­ten sehr gut, da uns nichts mensch­li­ches Fremd ist, doch Sie dür­fen und müs­sen Objek­ti­vi­tät von uns erwar­ten. Wir betei­li­gen uns nicht an Spekulationen!

Aus unse­rer Per­spek­ti­ve sind wir immer erfolgreich

Unse­re Detek­ti­ve ver­ste­hen sich auch als Pro­blem­lö­ser. Oft erge­ben sich aus unse­ren Beob­ach­tun­gen ganz neue Anhalts­punk­te, die Alles in einem ganz ande­ren Licht erschei­nen las­sen. Dar­aus erwach­sen für Sie neue Chan­cen. Für uns als Detek­tei besteht der Erfolg dar­in, dass wir Alles unter­nom­men haben, um das von Ihnen ange­streb­te Ziel zu errei­chen. Das ist nicht zu ver­wech­seln z.B. mit der Auf­ga­ben­stel­lung: “Bewei­sen Sie mir das mein Ehe­part­ner fremd geht”. Wir kön­nen nur mit unse­ren Beob­ach­tun­gen fest­stel­len, was und mit wem Ihr Ehe­part­ner unter­wegs ist, mit wem er sei­ne Zeit ver­bringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_​in treu ist, dann ist das eben­falls ein Erfolg unse­rer Arbeit.

Was ist Miss­erfolg beim Detektiveinsatz?

Der Miss­erfolg bei einem Detek­tiv­ein­satz ist gege­ben, wenn der Detek­tiv /​ die Detek­ti­vin durch eige­nes Ver­schul­den ent­tarnt wird und die Ziel­per­son dadurch Kennt­nis von den gegen sie durch­ge­führ­ten Maß­nah­men erhält. Das ist in unse­rer über 40-jäh­ri­gen Pra­xis so noch nie vor­ge­kom­men, was nicht heißt, dass unse­re Arbeit nicht schon mal auf­ge­flo­gen war. In die­sen Fäl­len konn­ten dann aber immer fest­stel­len, dass  unse­re Auftraggeber:in zu ver­trau­ens­se­lig in ihrem Umfeld waren, und von den Maß­nah­men der Detek­tei berich­tet haben. Manch­mal miss­trau­en uns auch Kun­den, ob wir wirk­lich unse­re Arbeit ver­rich­ten und erschei­nen am Ein­satz­ort. Hier­bei wer­den sie dann von unse­rer Ziel­per­son ent­deckt und unse­re Maß­nah­men bekannt.

Daher obers­tes Gebot: DISKRETION und “Schnau­ze halten”

Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.

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Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.

Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.

Erfolg oder Misserfolg - in beiden fällen laufen die Tränen
Erfolg ist immer eine Fra­ge der Perspektive.

Gibt es für den Detek­tiv­ein­satz eine Erfolgsgarantie?

Was bedeu­tet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?

Für eine miss­traui­sche Ehe­frau ist es viel­leicht ein Erfolg, wenn der Detek­tiv den Ehe­part­ner beim Fremd­ge­hen erwischt – für eine ande­re ist der Erfolg viel­leicht gera­de, wenn die Detek­tei fest­stellt, dass der Part­ner /​ die Part­ne­rin treu ist.

Ein Arbeit­ge­ber hegt den kon­kre­ten Ver­dacht, dass sein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lie­ber am Strand in der Son­ne liegt, als sei­ne Kun­den auf­zu­su­chen. Wenn er ihn unbe­dingt los wer­den will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeits­zeit­be­trug nach­wei­sen kann. Ein ande­rer Chef ist jedoch hoch­zu­frie­den, wenn er erfährt, dass sein Mit­ar­bei­ter flei­ßig sei­ne Kun­den­ter­mi­ne wahrnimmt.

Erfolg ist subjektiv

Der Erfolg eines Detek­tiv­ein­sat­zes hängt von der Per­spek­ti­ve unse­res Man­dan­ten ab. Als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei wer­den wir nur Tat­sa­chen objek­tiv berich­ten, nichts hin­zu­fü­gen oder weg­las­sen. Wir ver­ste­hen die viel­fäl­ti­gen Pro­ble­me unse­rer Man­dan­ten sehr gut, da uns nichts mensch­li­ches Fremd ist, doch Sie dür­fen und müs­sen Objek­ti­vi­tät von uns erwar­ten. Wir betei­li­gen uns nicht an Spekulationen!

Aus unse­rer Per­spek­ti­ve sind wir immer erfolgreich

Unse­re Detek­ti­ve ver­ste­hen sich auch als Pro­blem­lö­ser. Oft erge­ben sich aus unse­ren Beob­ach­tun­gen ganz neue Anhalts­punk­te, die Alles in einem ganz ande­ren Licht erschei­nen las­sen. Dar­aus erwach­sen für Sie neue Chan­cen. Für uns als Detek­tei besteht der Erfolg dar­in, dass wir Alles unter­nom­men haben, um das von Ihnen ange­streb­te Ziel zu errei­chen. Das ist nicht zu ver­wech­seln z.B. mit der Auf­ga­ben­stel­lung: “Bewei­sen Sie mir das mein Ehe­part­ner fremd geht”. Wir kön­nen nur mit unse­ren Beob­ach­tun­gen fest­stel­len, was und mit wem Ihr Ehe­part­ner unter­wegs ist, mit wem er sei­ne Zeit ver­bringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_​in treu ist, dann ist das eben­falls ein Erfolg unse­rer Arbeit.

Was ist Miss­erfolg beim Detektiveinsatz?

Der Miss­erfolg bei einem Detek­tiv­ein­satz ist gege­ben, wenn der Detek­tiv /​ die Detek­ti­vin durch eige­nes Ver­schul­den ent­tarnt wird und die Ziel­per­son dadurch Kennt­nis von den gegen sie durch­ge­führ­ten Maß­nah­men erhält. Das ist in unse­rer über 40-jäh­ri­gen Pra­xis so noch nie vor­ge­kom­men, was nicht heißt, dass unse­re Arbeit nicht schon mal auf­ge­flo­gen war. In die­sen Fäl­len konn­ten dann aber immer fest­stel­len, dass  unse­re Auftraggeber:in zu ver­trau­ens­se­lig in ihrem Umfeld waren, und von den Maß­nah­men der Detek­tei berich­tet haben. Manch­mal miss­trau­en uns auch Kun­den, ob wir wirk­lich unse­re Arbeit ver­rich­ten und erschei­nen am Ein­satz­ort. Hier­bei wer­den sie dann von unse­rer Ziel­per­son ent­deckt und unse­re Maß­nah­men bekannt.

Daher obers­tes Gebot: DISKRETION und “Schnau­ze halten”

Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.
Detektiv beobachtet mit Fotoausrüstung
Obser­va­ti­on auch bei schwie­ri­gen Sicht­ver­hält­nis­sen. ☎ 0800 030 11 00

Kann ich bei den Ermitt­lun­gen dabei sein?

Kann der Auf­trag­ge­ber beim Detek­tiv­ein­satz anwe­send sein? 
Ganz klar: NEIN. Es ist nicht mög­lich uns Detek­ti­ve bei der Arbeit zuzu­se­hen. Erfah­rungs­ge­mäß sind Man­dan­ten die bei den Ermitt­lun­gen dabei sind, so ner­vös, dass eine ruhi­ge ziel­ge­rich­te­te Arbeit unmög­lich ist. Uns ist auch kei­ne Detek­tei bekannt, die ihren Auf­trag­ge­ber bei den Detek­tiv­ein­sät­zen mit­nimmt. Das wür­de auch die Gefahr einer Ent­de­ckung deut­lich ver­grö­ßern und ande­rer­seits die Arbeit der Ein­satz­kräf­te behin­dern. Daher ist es nicht mög­li­che, unse­re Detek­ti­ve bei der Arbeit zu begleiten.

Je mehr Wis­sen Sie uns im Vor­feld eines Detek­tiv­ein­sat­zes über die Zielperson(en) bekannt geben, um so ein­fa­cher gestal­ten sich unse­re Maß­nah­men. Das hilft letzt­end­lich auch Kos­ten bei Ihnen zu vermeiden.

Sie erhal­ten auf Wunsch tele­fo­ni­sche Zwi­schen­be­rich­te oder Berich­te über Whats­App (sofern gewünscht) und gege­be­nen­falls Fotos, so dass Sie immer auf dem aktu­el­len Stand unse­rer Erkennt­nis­se sind. Dar­an kön­nen Sie abmes­sen, dass wir uns an die wäh­rend der Auf­trags­be­spre­chung ver­ein­bar­ten fest­ge­leg­ten Maß­nah­men halten.

Anmer­kung: Wenn Sie am Nach­mit­tag im Fern­se­hen Seri­en wie “Die Tro­va­tos” oder “Pri­vat­de­tek­tiv Cars­ten Stahl” sehen und dort den Ein­druck gewin­nen, dass dort die Kame­ra bei ech­ten Detek­tiv­ein­sät­zen dabei ist, so befin­den Sie sich in einem Irr­tum. Sol­che Seri­en sind “Script­ed Rea­li­ty”. Das sind Sen­dun­gen, wo ein Team von Dreh­buch­au­to­ren Sto­ries erfin­den, die mit Lai­en­schau­spie­lern oder ver­ein­zel­ten ech­ten Schau­spie­lern den Ein­druck erwe­cken, dass sich hier alles Live und in Far­be gera­de so abspielt.

Wenn die­se Fern­seh-Detek­ti­ve im wah­ren Ein­satz tätig wer­den wür­den, dann wären gegen die­se Detek­tei­en bereits Gewer­be­un­ter­sa­gungs­ver­fah­ren anhän­gig und die Staats­an­walt­schaft müss­te Über­stun­den einlegen.

Glau­ben Sie bit­te nicht sol­chen Unsinn. Was dort gezeigt wird hat abso­lut nichts mit unse­rer Tätig­keit als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei zu tun.

Detektiv beobachtet mit Fotoausrüstung
Obser­va­ti­on auch bei schwie­ri­gen Sicht­ver­hält­nis­sen. ☎ 0800 030 11 00

Wann beginnt die Detek­tei mit mei­nem Auftrag?

Bei der Ertei­lung des Detek­tiv­auf­tra­ges bestim­men Sie, wann wir mit der Auf­trags­durch­füh­rung begin­nen sol­len. Häu­fig sind Vor­er­mitt­lun­gen not­wen­dig, d.h. es sind gege­be­nen­falls vor­ab dis­kre­te Obser­va­ti­ons­stand­or­te zu bestim­men, Recher­chen zu Adres­sen (Haupt- und Neben­wohn­sit­ze, Lage der Woh­nung, Arbeits­or­te, bevor­zug­te Park­plät­ze), Tele­fon­num­mern sowie von der Ziel­per­son benutz­te Fahr­zeu­ge (gege­be­nen­falls Kfz.-Halterermittlungen) durch­zu­füh­ren, um bei der Beob­ach­tung einer Ziel­per­son effek­tiv und unauf­fäl­lig vor­ge­hen zu können.

In Abhän­gig­keit von den durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­men ist auch die Anzahl der benö­tig­ten Ein­satz­kräf­te fest­zu­le­gen und ein­zu­wei­sen. Bei ein­fa­chen Obser­va­tio­nen, die mit ledig­lich einen Detek­tiv durch­zu­füh­ren sind, kann der Mit­ar­bei­ter in der Regel inner­halb einer Stun­de zuzüg­lich Fahrt­zeit zum Ein­satz­ort mit der Obser­vie­rung beginnen.

Detektei schriftlich beauftragen
Auf­rags­vor­be­spre­chung bei Detek­tei Dud­zus kos­ten­los ☎ 0800 030 11 00

Wie kann ich die Detek­tei Dud­zus beauftragen?

Schrift­li­cher Auf­trag für Detektivauftrag

Ein Detek­tiv­auf­trag wird grund­sätz­lich (es gibt Aus­nah­men) schrift­lich erteilt. Daher set­zen wir uns mit Ihnen und/​oder auch Ihrem Rechts­an­walt zusam­men und bespre­chen aus­führ­lich, was das Ziel der Auf­tra­ges sein soll. Das Ziel des Auf­tra­ges muss für bei­de, sowohl für Sie als Man­dant als auch für uns als Detek­tei, ver­ständ­lich und deut­lich sein. Wir bei­de müs­sen das­sel­be Bild vor Augen haben. Nach­dem das Auf­trags­ziel defi­niert ist, Ihre bestehen­den Ver­dachts­mo­men­te uns bekannt sind und Sie so Ihr berech­tig­te Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen glaub­haft gemacht haben, wird eine schrift­li­cher Auf­trag nebst Hono­rar­ver­ein­ba­rung unterzeichnet.

Tele­fo­ni­sche Auf­trags­er­tei­lung für Detektiveinsatz

Es gibt Momen­te, da benö­ti­gen Sie aus dem Stand her­aus den TOP – Detek­tiv und es bleibt kei­ne Zeit für ein gro­ßes Pala­ver. In sol­chen Fäl­len genügt uns die TEXTFORM eines Auf­tra­ges per E‑Mail oder über einen der Mes­sen­ger-Diens­te von Whats­App, Three­ma, Signal, Sky­pe oder Tele­gram. Gera­de wäh­rend der Coro­na Covid-19 Pan­de­mie kann es auch not­wen­dig sein, auf einen per­sön­li­chen Kon­takt zu ver­zich­ten. Inso­fern kön­nen Sie einen Detek­tiv beauf­tra­gen auf tele­fo­ni­schen Weg.

Privatdetektive arbeiten gerne verdeckt und sollen nicht erkannt werden

Kann man einen Detek­tiv anonym beauftragen?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie einen Detek­tiv­auf­trag auch anonym ertei­len. Als Detek­tei müs­sen wir jedoch den Nach­weis Ihres “Berech­tig­ten Inter­es­ses” (§ 193 StGB) haben. Wenn Sie selbst nicht in Erschei­nung tre­ten wol­len, kann die­ser Nach­weis auch ein von Ihnen beauf­trag­ter Rechts­an­walt uns gegen­über glaub­haft machen. Ihr Rechts­an­walt erteilt dann den Ermitt­lungs­auf­trag, der uns gegen­über auch für den Rech­nungs­be­trag ein­steht. Unse­re Ermitt­lungs- und Obser­va­ti­ons­er­geb­nis­se erhält dann aus­schließ­lich die Anwalts­kanz­lei oder eine uns ver­trag­lich vom Ihrem Rechts­an­walt nament­lich benann­te Vertrauensperson.

Aber: Der Rechts­an­walt wird sich sei­ne Bemü­hun­gen als Mit­ter zwi­schen Ihnen und uns als Detek­tei extra bezah­len las­sen. Daher kom­men Sie direkt zu uns, dann erhal­ten Sie alle Infor­ma­tio­nen “unge­fil­tert” von der Detek­tei Ihres Vertrauens.

 


Show Pagi­na­ti­on

Detektiv beobachtet im Rotlichtviertel
Gefähr­lich: Obser­va­ti­on im Rot­licht – Detek­tiv hilft ☎ 0800 030 11 00
Detektiv ermittelt bei Sexarbeiterin auf dem Berliner Straßenstrich
Ermitt­lun­gen auf dem Stra­ßen­strich – Wir kön­nen es ☎ 0800 030 11 00

Kann ich die Obser­va­ti­on auch sel­ber machen und den Detek­tiv sparen?

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie die Obser­va­ti­on sel­ber machen und sich den Detek­tiv spa­ren. Aber das wäre ver­gleich­bar, als ob Sie sich selbst den Blind­darm ope­rie­ren wür­den. Es gibt daher sehr gute Grün­de, war­um Sie nicht selbst die Bewei­se sam­meln sollten.

  1. Wenn Sie die Ziel­per­son per­sön­lich ken­nen und ihn selbst beob­ach­ten, dann haben Sie kei­ne Aus­re­de, wenn Sie erwischt werden.
  2. Selbst wenn Sie sich ver­klei­den, ist die Gefahr einer Ent­de­ckung trotz­dem sehr groß, weil das mensch­li­che Gehirn eine Per­son auch mit Bewe­gungs­mus­tern und typi­schen Ges­ten asso­zi­iert. Und die­se Mus­ter kön­nen Sie nicht ver­än­dern, die sind bei Ihnen festgelegt.
  3. Die von Ihnen gesam­mel­ten “Bewei­se” kön­nen oft­mals aus recht­li­chen Grün­den nicht aner­kannt und ver­wer­tet wer­den, weil Sie in einem Gerichts­ver­fah­ren eine der Par­tei­en sind. Man kann Sie als Par­tei (ganz gleich ob Beklag­ter oder Klä­ger) nicht ver­ei­di­gen. So ent­fal­ten Ihre gesam­mel­ten Bewei­se eine gerin­ge­re Beweis­kraft vor Gericht.
  4. Aber auch in einem per­sön­li­chen Kon­flikt, wie Ehe­bruch und Sei­ten­sprung, wird Ihr Part­ner immer alles abstrei­ten. Gera­de vor Ihren Eltern und Bekann­ten wird Ihnen dann nicht geglaubt, weil Aus­sa­ge gegen Aus­sa­ge steht.

Wei­te­re Kri­te­ri­en für Ihre Ent­schei­dung soll­ten sein,

  • Haben Sie selbst die Zeit eine Obser­va­ti­on durch­zu­füh­ren oder müs­sen Sie dann Ihre Arbeit oder ande­re Ver­pflich­tun­gen vernachlässigen?
  • Ver­fü­gen Sie über wech­seln­de Fahr­zeu­ge und die tech­ni­sche Ausrüstung?
  • Erken­nen Sie im ent­schei­den­den Moment die wich­ti­gen Details und kön­nen die­se sichern oder las­sen Sie sich zu emo­tio­na­len Hand­lun­gen hinreißen?
  • Unse­re Detek­ti­ve sind der Ziel­per­son völ­lig unbe­kannt und kön­nen daher unbe­las­tet und frei von per­sön­li­chen Inter­es­sen objek­tiv berichten.

Am Anfang einer Obser­va­ti­on weiß man nie, wohin die Ermitt­lun­gen eine füh­ren. Daher ist unse­re Berufs­er­fah­rung bei Ermitt­lun­gen und Obser­va­tio­nen, gera­de auch im schwie­ri­gen Umfeld, wie z.B. dem Rot­licht­mi­lieu oder der orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät, oft ent­schei­dend für den Erfolg als Detektiv.

Aber auch für Detek­tiv gilt, dass wir nicht unsicht­bar sind. Daher set­zen wir nach Bedarf Obser­va­ti­ons­tech­nik ein. Muss einer Ziel­per­son über einen län­ge­ren Zeit­raum ver­folgt wer­den, dann haben wir die not­wen­di­ge Anzahl an Obser­va­ten und Fahr­zeu­gen zur Ver­fü­gung, um sich abzu­wech­seln. Die Ziel­per­son darf kei­nen Ver­dacht schöp­fen. Daher wird auch Wech­sel­be­klei­dung im Fahr­zeu­gen mit­ge­führt, so dass unse­re Detek­ti­ve immer situa­ti­ons­ge­recht geklei­det ist.


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Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.

Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.

Erfolg oder Misserfolg - in beiden fällen laufen die Tränen
Erfolg ist immer eine Fra­ge der Perspektive.

Gibt es für den Detek­tiv­ein­satz eine Erfolgsgarantie?

Was bedeu­tet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?

Für eine miss­traui­sche Ehe­frau ist es viel­leicht ein Erfolg, wenn der Detek­tiv den Ehe­part­ner beim Fremd­ge­hen erwischt – für eine ande­re ist der Erfolg viel­leicht gera­de, wenn die Detek­tei fest­stellt, dass der Part­ner /​ die Part­ne­rin treu ist.

Ein Arbeit­ge­ber hegt den kon­kre­ten Ver­dacht, dass sein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lie­ber am Strand in der Son­ne liegt, als sei­ne Kun­den auf­zu­su­chen. Wenn er ihn unbe­dingt los wer­den will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeits­zeit­be­trug nach­wei­sen kann. Ein ande­rer Chef ist jedoch hoch­zu­frie­den, wenn er erfährt, dass sein Mit­ar­bei­ter flei­ßig sei­ne Kun­den­ter­mi­ne wahrnimmt.

Erfolg ist subjektiv

Der Erfolg eines Detek­tiv­ein­sat­zes hängt von der Per­spek­ti­ve unse­res Man­dan­ten ab. Als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei wer­den wir nur Tat­sa­chen objek­tiv berich­ten, nichts hin­zu­fü­gen oder weg­las­sen. Wir ver­ste­hen die viel­fäl­ti­gen Pro­ble­me unse­rer Man­dan­ten sehr gut, da uns nichts mensch­li­ches Fremd ist, doch Sie dür­fen und müs­sen Objek­ti­vi­tät von uns erwar­ten. Wir betei­li­gen uns nicht an Spekulationen!

Aus unse­rer Per­spek­ti­ve sind wir immer erfolgreich

Unse­re Detek­ti­ve ver­ste­hen sich auch als Pro­blem­lö­ser. Oft erge­ben sich aus unse­ren Beob­ach­tun­gen ganz neue Anhalts­punk­te, die Alles in einem ganz ande­ren Licht erschei­nen las­sen. Dar­aus erwach­sen für Sie neue Chan­cen. Für uns als Detek­tei besteht der Erfolg dar­in, dass wir Alles unter­nom­men haben, um das von Ihnen ange­streb­te Ziel zu errei­chen. Das ist nicht zu ver­wech­seln z.B. mit der Auf­ga­ben­stel­lung: “Bewei­sen Sie mir das mein Ehe­part­ner fremd geht”. Wir kön­nen nur mit unse­ren Beob­ach­tun­gen fest­stel­len, was und mit wem Ihr Ehe­part­ner unter­wegs ist, mit wem er sei­ne Zeit ver­bringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_​in treu ist, dann ist das eben­falls ein Erfolg unse­rer Arbeit.

Was ist Miss­erfolg beim Detektiveinsatz?

Der Miss­erfolg bei einem Detek­tiv­ein­satz ist gege­ben, wenn der Detek­tiv /​ die Detek­ti­vin durch eige­nes Ver­schul­den ent­tarnt wird und die Ziel­per­son dadurch Kennt­nis von den gegen sie durch­ge­führ­ten Maß­nah­men erhält. Das ist in unse­rer über 40-jäh­ri­gen Pra­xis so noch nie vor­ge­kom­men, was nicht heißt, dass unse­re Arbeit nicht schon mal auf­ge­flo­gen war. In die­sen Fäl­len konn­ten dann aber immer fest­stel­len, dass  unse­re Auftraggeber:in zu ver­trau­ens­se­lig in ihrem Umfeld waren, und von den Maß­nah­men der Detek­tei berich­tet haben. Manch­mal miss­trau­en uns auch Kun­den, ob wir wirk­lich unse­re Arbeit ver­rich­ten und erschei­nen am Ein­satz­ort. Hier­bei wer­den sie dann von unse­rer Ziel­per­son ent­deckt und unse­re Maß­nah­men bekannt.

Daher obers­tes Gebot: DISKRETION und “Schnau­ze halten”

Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.