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Handy abhören und WhatsApp mitlesen
Kann die DD – Detektei Dudzus Telefone abhören bzw. Messenger-Nachrichten mitlesen?
Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook, Threema, Signal, Skype, Wire, Hoccer, Telegram und SnapChat werden wir nicht hacken und auch das Handy abhören gehört nicht zu unseren Aufgaben. Das heimliche Mithören sowie das Ausspähen von Daten erfüllt Straftatbestände. Wenn Sie vorhaben Telefone zu hacken und Nachrichten mitlesen wollen, dann informieren Sie sich im Internet über die diversen illegalen Methoden der Nachrichtenbeschaffung. Auch der Ehepartner macht sich strafbar, wenn er nachts das Telefon mit Spyware manipuliert. Anders verhält es sich, wenn Sie ihre minderjährigen Kinder überwachen wollen und sie der Eigentümer des Telefons sind. Dann werden wir Sie gerne beraten.
Überhaupt haben wir festgestellt, dass in Zeiten moderner Handys, die Neugier immer größer wird, z.B. um den Partner auszuspionieren. Als DD – Detektei Dudzus sind wir seit über 40 Jahre am Markt aktiv und nur in einem einzigen Fall im Jahr 1987 mussten wir mal eine Telefonwanze einsetzen, um ein entführtes Kind wiederzufinden. Seit ca. 15 Jahren stellen wir jedoch einen gesellschaftlichen Wandel fest. Respekt vor der Privatsphäre existiert bei vielen Mitmenschen nicht mehr. Auch die Angst vor Strafe ist vielen egal. Heute will jeder Alles wissen. Spätestens seitdem das Handy von Angela Merkel durch einen befreundeten Staat (USA) ohne Konsequenzen abgehört wurde, glaubt jeder sich in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. Damit einhergehend stellen wir auch zunehmend eine psychische Instabilität bei den Anrufern fest, die immer wieder nach den Dienstleistungen “Handy abhören” oder “WhatsApp hacken”, nachfragen.
Als Fazit können wir jedoch feststellen, dass die Wahrheit noch immer ans Licht gekommen ist – auch wenn wir uns dabei ausschließlich legaler Methoden und Hilfsmittel bedienen.
Die Straftatbestände, die durch das Abhören eines Handys oder das Hacken eines Messenger-Dienstes (auch E‑Mail und Computer) verwirklicht werden, können in den § 201 StGB und § 202a StGB nachgelesen werden.
Allerdings kennen wir die Methoden, wie Stalker und Ex-Partner das Handy ausspionieren. Daher sind wir auch die richtigen Partner, wenn es um die Abwehr von Lauschangriffen geht.
Warum wird ein “berechtigtes Interesse” von der DD – Detektei Dudzus verlangt
Warum wird ein “berechtigtes Interesse” von der DD – Detektei Dudzus verlangt?
Wenn wir als Detektei tätig werden, greifen wir in die Rechte eines Dritten ein, nämlich in die Rechte desjenigen, der von uns überwacht wird oder über den wir Informationen beschaffen sollen. Sie müssen uns bei Auftragserteilung darlegen, warum Ihr persönliches Interesse an den gewünschten Informationen einen höheren Rechtsanspruch erhebt, als die Persönlichkeitsrechte z.B. Ihres Mitarbeiters, Nachbarn oder Partners. Das berechtige Interesse darf nicht gegen geltendes Recht, wie z.B. die DSGVO, nationale Datenschutzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte verstoßen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGBO) kennt hierbei eine Ausnahme, die im Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f geregelt ist. Diese Ausnahme lautet:
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Was bedeutet die DSGVO das für unsere Arbeit als Detektei?
Wir prüfen bei der Auftragserteilung, ob Sie ein berechtigtes Interesse an den benötigten Informationen und ob die Erforderlichkeit an den Informationen gegeben ist. Ihre Interessen müssen dabei größer sein, als die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (Zielperson), die wir observieren oder über die wir Erkundigungen einziehen. Ihre Interessen können dabei rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein.
Rein spekulative Interessen von Ihnen reichen NICHT aus, um in die Grundrechte eines Dritten einzugreifen.
Was versteht die DSGVO unter Erforderlichkeit bei den berechtigten Interessen?
Der Einsatz eines Detektivs ist nur dann gerechtfertigt, wenn unter Abwägung aller Gesichtspunkte die benötigten Informationen nicht auch durch mildere Mittel erreicht werden können. Hierbei gelten folgende Kriterien für das Gewicht des Eingriffs:
- Art und Umfang der erfassten Informationen
- Anlass und Umstände der Erhebung
- betroffener Personenkreis
- Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten
- Art und Umfang der Verwertung
Beispiele, die KEIN berechtigtes Interesse sind:
- Aus Nostalgie wissen zu wollen, was der Ex-Partner / die Ex-Partnerin macht;
- Befriedigung von Rachegelüsten;
- Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
- Bauchgefühl, dass Arbeitnehmer krank feiert und schwarzarbeitet …
Um die DSGVO zu wahren reicht die pauschale Aussage “Wahrung berechtigter Interessen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schützen, braucht es glasklare Verdachtsmomente, damit wir von der DD – Detektei Dudzus für Sie tätig werden dürfen. Sie können uns z.B. durch Vorlage von Urkunden, Strafanzeigen, Gerichtsurteilen, Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge oder Schriftverkehr glaubhaft machen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den benötigten Informationen haben. Ergänzend und hilfreich ist ebenfalls, wenn uns Ihr Rechtsanwalt versichert, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den gewünschten Informationen haben.
Hier erhalten Sie eine Mustervorlage bezüglich der Interessenabwägung nach der DSGVO.
Wir müssen hier leider oder Gott sei Dank restriktiv vorgehen, damit wir als Detektei nicht zu Handlangern von Stalkern werden. Hierzu sind wir nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern es ist uns auch ein Bedürfnis unser Rechtssystem zu schützen.
Gibt es für den Detektiveinsatz eine Erfolgsgarantie?
Gibt es für den Detektiveinsatz eine Erfolgsgarantie?
Was bedeutet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?
Für eine misstrauische Ehefrau ist es vielleicht ein Erfolg, wenn der Detektiv den Ehepartner beim Fremdgehen erwischt – für eine andere ist der Erfolg vielleicht gerade, wenn die Detektei feststellt, dass der Partner / die Partnerin treu ist.
Ein Arbeitgeber hegt den konkreten Verdacht, dass sein Außendienstmitarbeiter lieber am Strand in der Sonne liegt, als seine Kunden aufzusuchen. Wenn er ihn unbedingt los werden will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeitszeitbetrug nachweisen kann. Ein anderer Chef ist jedoch hochzufrieden, wenn er erfährt, dass sein Mitarbeiter fleißig seine Kundentermine wahrnimmt.
Erfolg ist subjektiv
Der Erfolg eines Detektiveinsatzes hängt von der Perspektive unseres Mandanten ab. Als professionelle Detektei werden wir nur Tatsachen objektiv berichten, nichts hinzufügen oder weglassen. Wir verstehen die vielfältigen Probleme unserer Mandanten sehr gut, da uns nichts menschliches Fremd ist, doch Sie dürfen und müssen Objektivität von uns erwarten. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen!
Aus unserer Perspektive sind wir immer erfolgreich
Unsere Detektive verstehen sich auch als Problemlöser. Oft ergeben sich aus unseren Beobachtungen ganz neue Anhaltspunkte, die Alles in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Daraus erwachsen für Sie neue Chancen. Für uns als Detektei besteht der Erfolg darin, dass wir Alles unternommen haben, um das von Ihnen angestrebte Ziel zu erreichen. Das ist nicht zu verwechseln z.B. mit der Aufgabenstellung: “Beweisen Sie mir das mein Ehepartner fremd geht”. Wir können nur mit unseren Beobachtungen feststellen, was und mit wem Ihr Ehepartner unterwegs ist, mit wem er seine Zeit verbringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_in treu ist, dann ist das ebenfalls ein Erfolg unserer Arbeit.
Was ist Misserfolg beim Detektiveinsatz?
Der Misserfolg bei einem Detektiveinsatz ist gegeben, wenn der Detektiv / die Detektivin durch eigenes Verschulden enttarnt wird und die Zielperson dadurch Kenntnis von den gegen sie durchgeführten Maßnahmen erhält. Das ist in unserer über 40-jährigen Praxis so noch nie vorgekommen, was nicht heißt, dass unsere Arbeit nicht schon mal aufgeflogen war. In diesen Fällen konnten dann aber immer feststellen, dass unsere Auftraggeber:in zu vertrauensselig in ihrem Umfeld waren, und von den Maßnahmen der Detektei berichtet haben. Manchmal misstrauen uns auch Kunden, ob wir wirklich unsere Arbeit verrichten und erscheinen am Einsatzort. Hierbei werden sie dann von unserer Zielperson entdeckt und unsere Maßnahmen bekannt.
Daher oberstes Gebot: DISKRETION und “Schnauze halten”
Wann und wie wird mein Detektivauftrag beendet?
Wann und wie kann ich mein Detektivauftrag kündigen?
- Sie können jederzeit den Detektivauftrag kündigen. Ihre Kündigung muss schriftliche erfolgen. Kündigungsgründe müssen Sie uns nicht nennen. Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@dudzus.com), Telefax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmerkung: Unzeit wäre, wenn der Detektiv noch im Einsatz ist und von der Kündigung erst nach seiner Rückkehr im Büro von der Kündigung Kenntnis erlangt.)
- Die Maßnahmen werden auch eingestellt, wenn Sie uns telefonisch (nur an die Geschäftsleitung) darum bitten und die Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 ankündigen (+49 30 789081 – 0).
- Der Detektivauftrag endet automatisch, sobald die gewünschten Beweise gesichert oder die Recherchen abgeschlossen sind.
- Ein Detektivauftrag kann außerdem unterbrochen werden, wenn
- das freigegebenen Kostenbudget ausgeschöpft ist;
- Sie uns um Unterbrechung des Detektiveinsatzes bitten;
- die Entscheidung, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind, erst noch getroffen werden muss.
- Mit der Beendigung des Detektivauftrages wird in der Regel ein schriftlicher Abschlussbericht angefertigt. Hierbei beachten wir ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beobachtung oder Erkenntnis – soweit sie nicht zum Auftragsziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Zielperson) wiedergegeben werden. Hierzu gehören im Einzelfall auch angefertigte Fotos oder Videoaufzeichnungen.
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Handy abhören und WhatsApp mitlesen
Kann die DD – Detektei Dudzus Telefone abhören bzw. Messenger-Nachrichten mitlesen?
Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook, Threema, Signal, Skype, Wire, Hoccer, Telegram und SnapChat werden wir nicht hacken und auch das Handy abhören gehört nicht zu unseren Aufgaben. Das heimliche Mithören sowie das Ausspähen von Daten erfüllt Straftatbestände. Wenn Sie vorhaben Telefone zu hacken und Nachrichten mitlesen wollen, dann informieren Sie sich im Internet über die diversen illegalen Methoden der Nachrichtenbeschaffung. Auch der Ehepartner macht sich strafbar, wenn er nachts das Telefon mit Spyware manipuliert. Anders verhält es sich, wenn Sie ihre minderjährigen Kinder überwachen wollen und sie der Eigentümer des Telefons sind. Dann werden wir Sie gerne beraten.
Überhaupt haben wir festgestellt, dass in Zeiten moderner Handys, die Neugier immer größer wird, z.B. um den Partner auszuspionieren. Als DD – Detektei Dudzus sind wir seit über 40 Jahre am Markt aktiv und nur in einem einzigen Fall im Jahr 1987 mussten wir mal eine Telefonwanze einsetzen, um ein entführtes Kind wiederzufinden. Seit ca. 15 Jahren stellen wir jedoch einen gesellschaftlichen Wandel fest. Respekt vor der Privatsphäre existiert bei vielen Mitmenschen nicht mehr. Auch die Angst vor Strafe ist vielen egal. Heute will jeder Alles wissen. Spätestens seitdem das Handy von Angela Merkel durch einen befreundeten Staat (USA) ohne Konsequenzen abgehört wurde, glaubt jeder sich in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. Damit einhergehend stellen wir auch zunehmend eine psychische Instabilität bei den Anrufern fest, die immer wieder nach den Dienstleistungen “Handy abhören” oder “WhatsApp hacken”, nachfragen.
Als Fazit können wir jedoch feststellen, dass die Wahrheit noch immer ans Licht gekommen ist – auch wenn wir uns dabei ausschließlich legaler Methoden und Hilfsmittel bedienen.
Die Straftatbestände, die durch das Abhören eines Handys oder das Hacken eines Messenger-Dienstes (auch E‑Mail und Computer) verwirklicht werden, können in den § 201 StGB und § 202a StGB nachgelesen werden.
Allerdings kennen wir die Methoden, wie Stalker und Ex-Partner das Handy ausspionieren. Daher sind wir auch die richtigen Partner, wenn es um die Abwehr von Lauschangriffen geht.
Warum wird ein “berechtigtes Interesse” von der DD – Detektei Dudzus verlangt
Warum wird ein “berechtigtes Interesse” von der DD – Detektei Dudzus verlangt?
Wenn wir als Detektei tätig werden, greifen wir in die Rechte eines Dritten ein, nämlich in die Rechte desjenigen, der von uns überwacht wird oder über den wir Informationen beschaffen sollen. Sie müssen uns bei Auftragserteilung darlegen, warum Ihr persönliches Interesse an den gewünschten Informationen einen höheren Rechtsanspruch erhebt, als die Persönlichkeitsrechte z.B. Ihres Mitarbeiters, Nachbarn oder Partners. Das berechtige Interesse darf nicht gegen geltendes Recht, wie z.B. die DSGVO, nationale Datenschutzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte verstoßen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGBO) kennt hierbei eine Ausnahme, die im Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f geregelt ist. Diese Ausnahme lautet:
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Was bedeutet die DSGVO das für unsere Arbeit als Detektei?
Wir prüfen bei der Auftragserteilung, ob Sie ein berechtigtes Interesse an den benötigten Informationen und ob die Erforderlichkeit an den Informationen gegeben ist. Ihre Interessen müssen dabei größer sein, als die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (Zielperson), die wir observieren oder über die wir Erkundigungen einziehen. Ihre Interessen können dabei rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein.
Rein spekulative Interessen von Ihnen reichen NICHT aus, um in die Grundrechte eines Dritten einzugreifen.
Was versteht die DSGVO unter Erforderlichkeit bei den berechtigten Interessen?
Der Einsatz eines Detektivs ist nur dann gerechtfertigt, wenn unter Abwägung aller Gesichtspunkte die benötigten Informationen nicht auch durch mildere Mittel erreicht werden können. Hierbei gelten folgende Kriterien für das Gewicht des Eingriffs:
- Art und Umfang der erfassten Informationen
- Anlass und Umstände der Erhebung
- betroffener Personenkreis
- Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten
- Art und Umfang der Verwertung
Beispiele, die KEIN berechtigtes Interesse sind:
- Aus Nostalgie wissen zu wollen, was der Ex-Partner / die Ex-Partnerin macht;
- Befriedigung von Rachegelüsten;
- Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
- Bauchgefühl, dass Arbeitnehmer krank feiert und schwarzarbeitet …
Um die DSGVO zu wahren reicht die pauschale Aussage “Wahrung berechtigter Interessen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schützen, braucht es glasklare Verdachtsmomente, damit wir von der DD – Detektei Dudzus für Sie tätig werden dürfen. Sie können uns z.B. durch Vorlage von Urkunden, Strafanzeigen, Gerichtsurteilen, Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge oder Schriftverkehr glaubhaft machen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den benötigten Informationen haben. Ergänzend und hilfreich ist ebenfalls, wenn uns Ihr Rechtsanwalt versichert, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den gewünschten Informationen haben.
Hier erhalten Sie eine Mustervorlage bezüglich der Interessenabwägung nach der DSGVO.
Wir müssen hier leider oder Gott sei Dank restriktiv vorgehen, damit wir als Detektei nicht zu Handlangern von Stalkern werden. Hierzu sind wir nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern es ist uns auch ein Bedürfnis unser Rechtssystem zu schützen.
Gibt es für den Detektiveinsatz eine Erfolgsgarantie?
Gibt es für den Detektiveinsatz eine Erfolgsgarantie?
Was bedeutet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?
Für eine misstrauische Ehefrau ist es vielleicht ein Erfolg, wenn der Detektiv den Ehepartner beim Fremdgehen erwischt – für eine andere ist der Erfolg vielleicht gerade, wenn die Detektei feststellt, dass der Partner / die Partnerin treu ist.
Ein Arbeitgeber hegt den konkreten Verdacht, dass sein Außendienstmitarbeiter lieber am Strand in der Sonne liegt, als seine Kunden aufzusuchen. Wenn er ihn unbedingt los werden will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeitszeitbetrug nachweisen kann. Ein anderer Chef ist jedoch hochzufrieden, wenn er erfährt, dass sein Mitarbeiter fleißig seine Kundentermine wahrnimmt.
Erfolg ist subjektiv
Der Erfolg eines Detektiveinsatzes hängt von der Perspektive unseres Mandanten ab. Als professionelle Detektei werden wir nur Tatsachen objektiv berichten, nichts hinzufügen oder weglassen. Wir verstehen die vielfältigen Probleme unserer Mandanten sehr gut, da uns nichts menschliches Fremd ist, doch Sie dürfen und müssen Objektivität von uns erwarten. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen!
Aus unserer Perspektive sind wir immer erfolgreich
Unsere Detektive verstehen sich auch als Problemlöser. Oft ergeben sich aus unseren Beobachtungen ganz neue Anhaltspunkte, die Alles in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Daraus erwachsen für Sie neue Chancen. Für uns als Detektei besteht der Erfolg darin, dass wir Alles unternommen haben, um das von Ihnen angestrebte Ziel zu erreichen. Das ist nicht zu verwechseln z.B. mit der Aufgabenstellung: “Beweisen Sie mir das mein Ehepartner fremd geht”. Wir können nur mit unseren Beobachtungen feststellen, was und mit wem Ihr Ehepartner unterwegs ist, mit wem er seine Zeit verbringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_in treu ist, dann ist das ebenfalls ein Erfolg unserer Arbeit.
Was ist Misserfolg beim Detektiveinsatz?
Der Misserfolg bei einem Detektiveinsatz ist gegeben, wenn der Detektiv / die Detektivin durch eigenes Verschulden enttarnt wird und die Zielperson dadurch Kenntnis von den gegen sie durchgeführten Maßnahmen erhält. Das ist in unserer über 40-jährigen Praxis so noch nie vorgekommen, was nicht heißt, dass unsere Arbeit nicht schon mal aufgeflogen war. In diesen Fällen konnten dann aber immer feststellen, dass unsere Auftraggeber:in zu vertrauensselig in ihrem Umfeld waren, und von den Maßnahmen der Detektei berichtet haben. Manchmal misstrauen uns auch Kunden, ob wir wirklich unsere Arbeit verrichten und erscheinen am Einsatzort. Hierbei werden sie dann von unserer Zielperson entdeckt und unsere Maßnahmen bekannt.
Daher oberstes Gebot: DISKRETION und “Schnauze halten”
Wann und wie wird mein Detektivauftrag beendet?
Wann und wie kann ich mein Detektivauftrag kündigen?
- Sie können jederzeit den Detektivauftrag kündigen. Ihre Kündigung muss schriftliche erfolgen. Kündigungsgründe müssen Sie uns nicht nennen. Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@dudzus.com), Telefax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmerkung: Unzeit wäre, wenn der Detektiv noch im Einsatz ist und von der Kündigung erst nach seiner Rückkehr im Büro von der Kündigung Kenntnis erlangt.)
- Die Maßnahmen werden auch eingestellt, wenn Sie uns telefonisch (nur an die Geschäftsleitung) darum bitten und die Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 ankündigen (+49 30 789081 – 0).
- Der Detektivauftrag endet automatisch, sobald die gewünschten Beweise gesichert oder die Recherchen abgeschlossen sind.
- Ein Detektivauftrag kann außerdem unterbrochen werden, wenn
- das freigegebenen Kostenbudget ausgeschöpft ist;
- Sie uns um Unterbrechung des Detektiveinsatzes bitten;
- die Entscheidung, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind, erst noch getroffen werden muss.
- Mit der Beendigung des Detektivauftrages wird in der Regel ein schriftlicher Abschlussbericht angefertigt. Hierbei beachten wir ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beobachtung oder Erkenntnis – soweit sie nicht zum Auftragsziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Zielperson) wiedergegeben werden. Hierzu gehören im Einzelfall auch angefertigte Fotos oder Videoaufzeichnungen.
Kann ich die Detektive bei den Ermittlungen begleiten?
Kann ich bei den Ermittlungen dabei sein?
Kann der Auftraggeber beim Detektiveinsatz anwesend sein?
Ganz klar: NEIN. Es ist nicht möglich uns Detektive bei der Arbeit zuzusehen. Erfahrungsgemäß sind Mandanten die bei den Ermittlungen dabei sind, so nervös, dass eine ruhige zielgerichtete Arbeit unmöglich ist. Uns ist auch keine Detektei bekannt, die ihren Auftraggeber bei den Detektiveinsätzen mitnimmt. Das würde auch die Gefahr einer Entdeckung deutlich vergrößern und andererseits die Arbeit der Einsatzkräfte behindern. Daher ist es nicht mögliche, unsere Detektive bei der Arbeit zu begleiten.
Je mehr Wissen Sie uns im Vorfeld eines Detektiveinsatzes über die Zielperson(en) bekannt geben, um so einfacher gestalten sich unsere Maßnahmen. Das hilft letztendlich auch Kosten bei Ihnen zu vermeiden.
Sie erhalten auf Wunsch telefonische Zwischenberichte oder Berichte über WhatsApp (sofern gewünscht) und gegebenenfalls Fotos, so dass Sie immer auf dem aktuellen Stand unserer Erkenntnisse sind. Daran können Sie abmessen, dass wir uns an die während der Auftragsbesprechung vereinbarten festgelegten Maßnahmen halten.
Anmerkung: Wenn Sie am Nachmittag im Fernsehen Serien wie “Die Trovatos” oder “Privatdetektiv Carsten Stahl” sehen und dort den Eindruck gewinnen, dass dort die Kamera bei echten Detektiveinsätzen dabei ist, so befinden Sie sich in einem Irrtum. Solche Serien sind “Scripted Reality”. Das sind Sendungen, wo ein Team von Drehbuchautoren Stories erfinden, die mit Laienschauspielern oder vereinzelten echten Schauspielern den Eindruck erwecken, dass sich hier alles Live und in Farbe gerade so abspielt.
Wenn diese Fernseh-Detektive im wahren Einsatz tätig werden würden, dann wären gegen diese Detekteien bereits Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig und die Staatsanwaltschaft müsste Überstunden einlegen.
Glauben Sie bitte nicht solchen Unsinn. Was dort gezeigt wird hat absolut nichts mit unserer Tätigkeit als professionelle Detektei zu tun.
Wann wird mein Detektiv-Auftrag bearbeitet?
Wann beginnt die Detektei mit meinem Auftrag?
Bei der Erteilung des Detektivauftrages bestimmen Sie, wann wir mit der Auftragsdurchführung beginnen sollen. Häufig sind Vorermittlungen notwendig, d.h. es sind gegebenenfalls vorab diskrete Observationsstandorte zu bestimmen, Recherchen zu Adressen (Haupt- und Nebenwohnsitze, Lage der Wohnung, Arbeitsorte, bevorzugte Parkplätze), Telefonnummern sowie von der Zielperson benutzte Fahrzeuge (gegebenenfalls Kfz.-Halterermittlungen) durchzuführen, um bei der Beobachtung einer Zielperson effektiv und unauffällig vorgehen zu können.
In Abhängigkeit von den durchzuführenden Maßnahmen ist auch die Anzahl der benötigten Einsatzkräfte festzulegen und einzuweisen. Bei einfachen Observationen, die mit lediglich einen Detektiv durchzuführen sind, kann der Mitarbeiter in der Regel innerhalb einer Stunde zuzüglich Fahrtzeit zum Einsatzort mit der Observierung beginnen.
Wie kann ich die Detektei Dudzus beauftragen?
Wie kann ich die Detektei Dudzus beauftragen?
Schriftlicher Auftrag für Detektivauftrag
Ein Detektivauftrag wird grundsätzlich (es gibt Ausnahmen) schriftlich erteilt. Daher setzen wir uns mit Ihnen und/oder auch Ihrem Rechtsanwalt zusammen und besprechen ausführlich, was das Ziel der Auftrages sein soll. Das Ziel des Auftrages muss für beide, sowohl für Sie als Mandant als auch für uns als Detektei, verständlich und deutlich sein. Wir beide müssen dasselbe Bild vor Augen haben. Nachdem das Auftragsziel definiert ist, Ihre bestehenden Verdachtsmomente uns bekannt sind und Sie so Ihr berechtigte Interesse an den gewünschten Informationen glaubhaft gemacht haben, wird eine schriftlicher Auftrag nebst Honorarvereinbarung unterzeichnet.
Telefonische Auftragserteilung für Detektiveinsatz
Es gibt Momente, da benötigen Sie aus dem Stand heraus den TOP – Detektiv und es bleibt keine Zeit für ein großes Palaver. In solchen Fällen genügt uns die TEXTFORM eines Auftrages per E‑Mail oder über einen der Messenger-Dienste von WhatsApp, Threema, Signal, Skype oder Telegram. Gerade während der Corona Covid-19 Pandemie kann es auch notwendig sein, auf einen persönlichen Kontakt zu verzichten. Insofern können Sie einen Detektiv beauftragen auf telefonischen Weg.
Kann man einen Detektiv anonym beauftragen?
Kann man einen Detektiv anonym beauftragen?
Grundsätzlich können Sie einen Detektivauftrag auch anonym erteilen. Als Detektei müssen wir jedoch den Nachweis Ihres “Berechtigten Interesses” (§ 193 StGB) haben. Wenn Sie selbst nicht in Erscheinung treten wollen, kann dieser Nachweis auch ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt uns gegenüber glaubhaft machen. Ihr Rechtsanwalt erteilt dann den Ermittlungsauftrag, der uns gegenüber auch für den Rechnungsbetrag einsteht. Unsere Ermittlungs- und Observationsergebnisse erhält dann ausschließlich die Anwaltskanzlei oder eine uns vertraglich vom Ihrem Rechtsanwalt namentlich benannte Vertrauensperson.
Aber: Der Rechtsanwalt wird sich seine Bemühungen als Mitter zwischen Ihnen und uns als Detektei extra bezahlen lassen. Daher kommen Sie direkt zu uns, dann erhalten Sie alle Informationen “ungefiltert” von der Detektei Ihres Vertrauens.
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Kann ich die Observation auch selber machen und den Detektiv sparen?
Kann ich die Observation auch selber machen und den Detektiv sparen?
Selbstverständlich können Sie die Observation selber machen und sich den Detektiv sparen. Aber das wäre vergleichbar, als ob Sie sich selbst den Blinddarm operieren würden. Es gibt daher sehr gute Gründe, warum Sie nicht selbst die Beweise sammeln sollten.
- Wenn Sie die Zielperson persönlich kennen und ihn selbst beobachten, dann haben Sie keine Ausrede, wenn Sie erwischt werden.
- Selbst wenn Sie sich verkleiden, ist die Gefahr einer Entdeckung trotzdem sehr groß, weil das menschliche Gehirn eine Person auch mit Bewegungsmustern und typischen Gesten assoziiert. Und diese Muster können Sie nicht verändern, die sind bei Ihnen festgelegt.
- Die von Ihnen gesammelten “Beweise” können oftmals aus rechtlichen Gründen nicht anerkannt und verwertet werden, weil Sie in einem Gerichtsverfahren eine der Parteien sind. Man kann Sie als Partei (ganz gleich ob Beklagter oder Kläger) nicht vereidigen. So entfalten Ihre gesammelten Beweise eine geringere Beweiskraft vor Gericht.
- Aber auch in einem persönlichen Konflikt, wie Ehebruch und Seitensprung, wird Ihr Partner immer alles abstreiten. Gerade vor Ihren Eltern und Bekannten wird Ihnen dann nicht geglaubt, weil Aussage gegen Aussage steht.
Weitere Kriterien für Ihre Entscheidung sollten sein,
- Haben Sie selbst die Zeit eine Observation durchzuführen oder müssen Sie dann Ihre Arbeit oder andere Verpflichtungen vernachlässigen?
- Verfügen Sie über wechselnde Fahrzeuge und die technische Ausrüstung?
- Erkennen Sie im entscheidenden Moment die wichtigen Details und können diese sichern oder lassen Sie sich zu emotionalen Handlungen hinreißen?
- Unsere Detektive sind der Zielperson völlig unbekannt und können daher unbelastet und frei von persönlichen Interessen objektiv berichten.
Am Anfang einer Observation weiß man nie, wohin die Ermittlungen eine führen. Daher ist unsere Berufserfahrung bei Ermittlungen und Observationen, gerade auch im schwierigen Umfeld, wie z.B. dem Rotlichtmilieu oder der organisierten Kriminalität, oft entscheidend für den Erfolg als Detektiv.
Aber auch für Detektiv gilt, dass wir nicht unsichtbar sind. Daher setzen wir nach Bedarf Observationstechnik ein. Muss einer Zielperson über einen längeren Zeitraum verfolgt werden, dann haben wir die notwendige Anzahl an Observaten und Fahrzeugen zur Verfügung, um sich abzuwechseln. Die Zielperson darf keinen Verdacht schöpfen. Daher wird auch Wechselbekleidung im Fahrzeugen mitgeführt, so dass unsere Detektive immer situationsgerecht gekleidet ist.
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Kann die DD – Detektei Dudzus Telefone abhören bzw. Messenger-Nachrichten mitlesen?
Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook, Threema, Signal, Skype, Wire, Hoccer, Telegram und SnapChat werden wir nicht hacken und auch das Handy abhören gehört nicht zu unseren Aufgaben. Das heimliche Mithören sowie das Ausspähen von Daten erfüllt Straftatbestände. Wenn Sie vorhaben Telefone zu hacken und Nachrichten mitlesen wollen, dann informieren Sie sich im Internet über die diversen illegalen Methoden der Nachrichtenbeschaffung. Auch der Ehepartner macht sich strafbar, wenn er nachts das Telefon mit Spyware manipuliert. Anders verhält es sich, wenn Sie ihre minderjährigen Kinder überwachen wollen und sie der Eigentümer des Telefons sind. Dann werden wir Sie gerne beraten.
Überhaupt haben wir festgestellt, dass in Zeiten moderner Handys, die Neugier immer größer wird, z.B. um den Partner auszuspionieren. Als DD – Detektei Dudzus sind wir seit über 40 Jahre am Markt aktiv und nur in einem einzigen Fall im Jahr 1987 mussten wir mal eine Telefonwanze einsetzen, um ein entführtes Kind wiederzufinden. Seit ca. 15 Jahren stellen wir jedoch einen gesellschaftlichen Wandel fest. Respekt vor der Privatsphäre existiert bei vielen Mitmenschen nicht mehr. Auch die Angst vor Strafe ist vielen egal. Heute will jeder Alles wissen. Spätestens seitdem das Handy von Angela Merkel durch einen befreundeten Staat (USA) ohne Konsequenzen abgehört wurde, glaubt jeder sich in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. Damit einhergehend stellen wir auch zunehmend eine psychische Instabilität bei den Anrufern fest, die immer wieder nach den Dienstleistungen “Handy abhören” oder “WhatsApp hacken”, nachfragen.
Als Fazit können wir jedoch feststellen, dass die Wahrheit noch immer ans Licht gekommen ist – auch wenn wir uns dabei ausschließlich legaler Methoden und Hilfsmittel bedienen.
Die Straftatbestände, die durch das Abhören eines Handys oder das Hacken eines Messenger-Dienstes (auch E‑Mail und Computer) verwirklicht werden, können in den § 201 StGB und § 202a StGB nachgelesen werden.
Allerdings kennen wir die Methoden, wie Stalker und Ex-Partner das Handy ausspionieren. Daher sind wir auch die richtigen Partner, wenn es um die Abwehr von Lauschangriffen geht.
Warum wird ein “berechtigtes Interesse” von der DD – Detektei Dudzus verlangt
Warum wird ein “berechtigtes Interesse” von der DD – Detektei Dudzus verlangt?
Wenn wir als Detektei tätig werden, greifen wir in die Rechte eines Dritten ein, nämlich in die Rechte desjenigen, der von uns überwacht wird oder über den wir Informationen beschaffen sollen. Sie müssen uns bei Auftragserteilung darlegen, warum Ihr persönliches Interesse an den gewünschten Informationen einen höheren Rechtsanspruch erhebt, als die Persönlichkeitsrechte z.B. Ihres Mitarbeiters, Nachbarn oder Partners. Das berechtige Interesse darf nicht gegen geltendes Recht, wie z.B. die DSGVO, nationale Datenschutzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte verstoßen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGBO) kennt hierbei eine Ausnahme, die im Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f geregelt ist. Diese Ausnahme lautet:
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Was bedeutet die DSGVO das für unsere Arbeit als Detektei?
Wir prüfen bei der Auftragserteilung, ob Sie ein berechtigtes Interesse an den benötigten Informationen und ob die Erforderlichkeit an den Informationen gegeben ist. Ihre Interessen müssen dabei größer sein, als die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (Zielperson), die wir observieren oder über die wir Erkundigungen einziehen. Ihre Interessen können dabei rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein.
Rein spekulative Interessen von Ihnen reichen NICHT aus, um in die Grundrechte eines Dritten einzugreifen.
Was versteht die DSGVO unter Erforderlichkeit bei den berechtigten Interessen?
Der Einsatz eines Detektivs ist nur dann gerechtfertigt, wenn unter Abwägung aller Gesichtspunkte die benötigten Informationen nicht auch durch mildere Mittel erreicht werden können. Hierbei gelten folgende Kriterien für das Gewicht des Eingriffs:
- Art und Umfang der erfassten Informationen
- Anlass und Umstände der Erhebung
- betroffener Personenkreis
- Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten
- Art und Umfang der Verwertung
Beispiele, die KEIN berechtigtes Interesse sind:
- Aus Nostalgie wissen zu wollen, was der Ex-Partner / die Ex-Partnerin macht;
- Befriedigung von Rachegelüsten;
- Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
- Bauchgefühl, dass Arbeitnehmer krank feiert und schwarzarbeitet …
Um die DSGVO zu wahren reicht die pauschale Aussage “Wahrung berechtigter Interessen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schützen, braucht es glasklare Verdachtsmomente, damit wir von der DD – Detektei Dudzus für Sie tätig werden dürfen. Sie können uns z.B. durch Vorlage von Urkunden, Strafanzeigen, Gerichtsurteilen, Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge oder Schriftverkehr glaubhaft machen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den benötigten Informationen haben. Ergänzend und hilfreich ist ebenfalls, wenn uns Ihr Rechtsanwalt versichert, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den gewünschten Informationen haben.
Hier erhalten Sie eine Mustervorlage bezüglich der Interessenabwägung nach der DSGVO.
Wir müssen hier leider oder Gott sei Dank restriktiv vorgehen, damit wir als Detektei nicht zu Handlangern von Stalkern werden. Hierzu sind wir nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern es ist uns auch ein Bedürfnis unser Rechtssystem zu schützen.
Gibt es für den Detektiveinsatz eine Erfolgsgarantie?
Gibt es für den Detektiveinsatz eine Erfolgsgarantie?
Was bedeutet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?
Für eine misstrauische Ehefrau ist es vielleicht ein Erfolg, wenn der Detektiv den Ehepartner beim Fremdgehen erwischt – für eine andere ist der Erfolg vielleicht gerade, wenn die Detektei feststellt, dass der Partner / die Partnerin treu ist.
Ein Arbeitgeber hegt den konkreten Verdacht, dass sein Außendienstmitarbeiter lieber am Strand in der Sonne liegt, als seine Kunden aufzusuchen. Wenn er ihn unbedingt los werden will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeitszeitbetrug nachweisen kann. Ein anderer Chef ist jedoch hochzufrieden, wenn er erfährt, dass sein Mitarbeiter fleißig seine Kundentermine wahrnimmt.
Erfolg ist subjektiv
Der Erfolg eines Detektiveinsatzes hängt von der Perspektive unseres Mandanten ab. Als professionelle Detektei werden wir nur Tatsachen objektiv berichten, nichts hinzufügen oder weglassen. Wir verstehen die vielfältigen Probleme unserer Mandanten sehr gut, da uns nichts menschliches Fremd ist, doch Sie dürfen und müssen Objektivität von uns erwarten. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen!
Aus unserer Perspektive sind wir immer erfolgreich
Unsere Detektive verstehen sich auch als Problemlöser. Oft ergeben sich aus unseren Beobachtungen ganz neue Anhaltspunkte, die Alles in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Daraus erwachsen für Sie neue Chancen. Für uns als Detektei besteht der Erfolg darin, dass wir Alles unternommen haben, um das von Ihnen angestrebte Ziel zu erreichen. Das ist nicht zu verwechseln z.B. mit der Aufgabenstellung: “Beweisen Sie mir das mein Ehepartner fremd geht”. Wir können nur mit unseren Beobachtungen feststellen, was und mit wem Ihr Ehepartner unterwegs ist, mit wem er seine Zeit verbringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_in treu ist, dann ist das ebenfalls ein Erfolg unserer Arbeit.
Was ist Misserfolg beim Detektiveinsatz?
Der Misserfolg bei einem Detektiveinsatz ist gegeben, wenn der Detektiv / die Detektivin durch eigenes Verschulden enttarnt wird und die Zielperson dadurch Kenntnis von den gegen sie durchgeführten Maßnahmen erhält. Das ist in unserer über 40-jährigen Praxis so noch nie vorgekommen, was nicht heißt, dass unsere Arbeit nicht schon mal aufgeflogen war. In diesen Fällen konnten dann aber immer feststellen, dass unsere Auftraggeber:in zu vertrauensselig in ihrem Umfeld waren, und von den Maßnahmen der Detektei berichtet haben. Manchmal misstrauen uns auch Kunden, ob wir wirklich unsere Arbeit verrichten und erscheinen am Einsatzort. Hierbei werden sie dann von unserer Zielperson entdeckt und unsere Maßnahmen bekannt.
Daher oberstes Gebot: DISKRETION und “Schnauze halten”
Wann und wie wird mein Detektivauftrag beendet?
Wann und wie kann ich mein Detektivauftrag kündigen?
- Sie können jederzeit den Detektivauftrag kündigen. Ihre Kündigung muss schriftliche erfolgen. Kündigungsgründe müssen Sie uns nicht nennen. Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@dudzus.com), Telefax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmerkung: Unzeit wäre, wenn der Detektiv noch im Einsatz ist und von der Kündigung erst nach seiner Rückkehr im Büro von der Kündigung Kenntnis erlangt.)
- Die Maßnahmen werden auch eingestellt, wenn Sie uns telefonisch (nur an die Geschäftsleitung) darum bitten und die Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 ankündigen (+49 30 789081 – 0).
- Der Detektivauftrag endet automatisch, sobald die gewünschten Beweise gesichert oder die Recherchen abgeschlossen sind.
- Ein Detektivauftrag kann außerdem unterbrochen werden, wenn
- das freigegebenen Kostenbudget ausgeschöpft ist;
- Sie uns um Unterbrechung des Detektiveinsatzes bitten;
- die Entscheidung, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind, erst noch getroffen werden muss.
- Mit der Beendigung des Detektivauftrages wird in der Regel ein schriftlicher Abschlussbericht angefertigt. Hierbei beachten wir ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beobachtung oder Erkenntnis – soweit sie nicht zum Auftragsziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Zielperson) wiedergegeben werden. Hierzu gehören im Einzelfall auch angefertigte Fotos oder Videoaufzeichnungen.