Eine Ermittlung durchführen bedeutet, einen bestimmten Sachverhalt durch Zeugen, Gutachter und/oder Forensiker aufzuklären. Ermittelt werden kann nur ein Geschehen oder Ereignis, welches in der Vergangenheit bereits stattgefunden hat. Im Zuge laufender Ermittlungen können Observationen ergänzend aufgenommen werden, um einen bestimmten Zusammenhang zwischen Personen oder Vereinigungen aufzuklären.
Insolvenzverwalter und Detekteien: Anschriftenermittlung vor öffentlicher Zustellung
Das OLG Düsseldorf verlangt vor einer öffentlichen Zustellung ernsthafte Anschriftenermittlung. Wann Insolvenzverwalter eine Detektei einschalten können und worauf es bei Kosten und Dokumentation ankommt. Weiterlesen