Detek­tei oder Poli­zei? Wer in wel­cher Situa­ti­on zustän­dig ist

Aku­te Gefahr gehört zur Poli­zei. Pri­va­te Ermitt­ler kön­nen ergän­zen, wenn ein recht­mä­ßi­ges pri­va­tes Beweis­ziel besteht.


Poli­zei und Detek­tei haben unter­schied­li­che Rol­len. Die Poli­zei ist staat­li­che Gefah­ren­ab­wehr- und Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de. Pri­va­te Ermitt­ler han­deln im Auf­trag ihrer Man­dan­ten und besit­zen kei­ne poli­zei­li­chen Sonderrechte.

Wann Sie sofort die Poli­zei rufen sollten

Bei aku­ter Bedro­hung, Gewalt, Ein­bruch, lau­fen­der Ver­fol­gung oder einer ver­miss­ten schutz­be­dürf­ti­gen Per­son wäh­len Sie 110. Ver­än­dern Sie den Tat­ort mög­lichst nicht und sichern Sie sich selbst. Eine Detek­tei darf kei­ne Not­fall­hil­fe ersetzen.

Wann eine Anzei­ge sinn­voll ist

Bei Straf­tat­ver­dacht kön­nen Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft Ermitt­lun­gen auf­neh­men, Zeu­gen ver­neh­men und mit gesetz­li­chen Befug­nis­sen Bewei­se sichern. Brin­gen Sie vor­han­de­ne Unter­la­gen geord­net mit und geben Sie Ver­mu­tun­gen als sol­che an.

Wel­che Auf­ga­ben pri­va­te Ermitt­ler über­neh­men können

Eine Detek­tei kann für ein zivil- oder arbeits­recht­li­ches Beweis­ziel recher­chie­ren, Beob­ach­tun­gen doku­men­tie­ren oder öffent­lich zugäng­li­che Quel­len aus­wer­ten. Sie kann auch par­al­lel zu anwalt­li­chen Schrit­ten arbei­ten, sofern staat­li­che Ermitt­lun­gen nicht beein­träch­tigt wer­den. Maß­nah­men blei­ben an all­ge­mei­nes Recht gebunden.

Zusam­men­ar­beit statt Entweder-oder

In man­chen Fäl­len ist die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge: erst Sicher­heit und Anzei­ge, dann ergän­zen­de pri­va­te Sach­ver­halts­klä­rung. Stim­men Sie das Vor­ge­hen mit Poli­zei, Rechts­an­walt und Detek­tei ab. So wer­den Zeu­gen nicht unnö­tig mehr­fach befragt und Spu­ren nicht gefährdet.

Sie sind unsi­cher? Im kos­ten­frei­en Erst­ge­spräch sagt Dud­zus offen, ob eine pri­va­te Ermitt­lung sinn­voll ist oder eine ande­re Stel­le Vor­rang hat.