Stal­king erken­nen, doku­men­tie­ren und Schutz organisieren

Ein kla­rer Sicher­heits­plan hilft, Vor­fäl­le zu doku­men­tie­ren und Unter­stüt­zung gezielt einzubeziehen.


Stal­king kann per­sön­lich, tele­fo­nisch und digi­tal statt­fin­den. Typisch ist nicht eine ein­zel­ne uner­wünsch­te Nach­richt, son­dern wie­der­hol­tes Nach­stel­len, Kon­tak­tie­ren, Bedro­hen oder Miss­brau­chen per­sön­li­cher Daten. § 238 StGB erfasst ver­schie­de­ne For­men der Nachstellung.

Bei aku­ter Gefahr zählt Sicherheit

Wenn Sie bedroht wer­den, die Per­son vor Ihrer Woh­nung steht oder Sie ver­folgt, rufen Sie die Poli­zei über 110. Gehen Sie an einen beleb­ten oder geschütz­ten Ort und infor­mie­ren Sie Ver­trau­ens­per­so­nen. Pri­va­te Ermitt­lun­gen sind kei­ne Alter­na­ti­ve zur unmit­tel­ba­ren Gefahrenabwehr.

Vor­fäl­le sys­te­ma­tisch dokumentieren

Füh­ren Sie ein Ereig­nis­pro­to­koll mit Datum, Uhr­zeit, Ort, Betei­lig­ten und Zeu­gen. Spei­chern Sie Nach­rich­ten im Ori­gi­nal, fer­ti­gen Sie Screen­shots mit sicht­ba­rem Kon­text an und bewah­ren Sie Brie­fe oder Geschen­ke auf. Ant­wor­ten Sie nicht impul­siv. Die Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on emp­fiehlt Betrof­fe­nen eben­falls, Vor­fäl­le kon­se­quent zu dokumentieren.

Digi­ta­le Zugän­ge absichern

  • Pass­wör­ter von einem siche­ren Gerät aus ändern
  • Zwei-Fak­tor-Anmel­dung aktivieren
  • akti­ve Sit­zun­gen und Wei­ter­lei­tun­gen prüfen
  • Stand­ort­frei­ga­ben und Fami­li­en­kon­ten kontrollieren
  • bei Ver­dacht auf Spy­wa­re fach­kun­di­ge Hil­fe nutzen

Unter­stüt­zung koordinieren

Poli­zei, Fach­be­ra­tungs­stel­len und anwalt­li­che Ver­tre­tung über­neh­men unter­schied­li­che Auf­ga­ben. Eine Detek­tei bei Stal­king kann – abge­stimmt mit dem Sicher­heits­plan – unbe­kann­te Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­zie­ren oder wie­der­keh­ren­de Hand­lun­gen doku­men­tie­ren. Jede Maß­nah­me muss so geplant sein, dass sie das Risi­ko nicht erhöht.

Wich­tig: Tei­len Sie der nach­stel­len­den Per­son nicht mit, wel­che Sicher­heits- oder Ermitt­lungs­maß­nah­men vor­be­rei­tet werden.