Detektivkosten sind nicht automatisch steuerlich absetzbar. Entscheidend ist, warum der Auftrag erteilt wurde und wie eng die Aufwendungen mit steuerpflichtigen Einnahmen oder einer betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen. Die Rechnung allein schafft keine Abziehbarkeit.
Unternehmen: betriebliche Veranlassung dokumentieren
Nach § 4 EStG sind betrieblich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich Betriebsausgaben, soweit kein Abzugsverbot greift. Bei Ermittlungen zu Diebstahl, Spesenbetrug oder Wettbewerbsverstößen kann ein betrieblicher Zusammenhang naheliegen. Auftrag, Verdachtslage, Kostenfreigabe und Ergebnis sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
Arbeitnehmer und Vermietung
Werbungskosten dienen nach § 9 EStG der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Ob Detektivkosten darunter fallen, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. Private Konflikte ohne Bezug zu Einkünften sind regelmäßig anders zu behandeln.
Private Aufwendungen sind besonders einzelfallabhängig
Bei außergewöhnlichen Belastungen gelten hohe gesetzliche Hürden. Eine zivilrechtliche oder familienrechtliche Bedeutung einer Ermittlung bedeutet nicht automatisch, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt. Lassen Sie den Sachverhalt vorab steuerlich prüfen.
Diese Unterlagen gehören in die Akte
- schriftlicher Auftrag mit sachlichem Zweck
- Rechnung mit Zeitraum und Leistungsart
- Zahlungsnachweis
- interne Entscheidung oder anwaltliche Empfehlung
- bei Unternehmen: Zuordnung zum betroffenen Vorgang
Die Detektei Dudzus stellt transparente Rechnungs- und Leistungsnachweise bereit. Die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung.